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Soziale Grundsicherung wird komplett neu gestaltet: Merkels Kabinett beschließt die Negativsteuer

Für Kleinverdiener und Alleinerzieher gibt es zukünftig in vielen Fällen die Möglichkeit, sich vom Finanzamt über die so genannte Negativsteuer Geld zu holen. „Das betrifft vor allem Frauen, da sie den Großteil der niedrig Verdienenden stellen. Die Frauen sollten diese Möglichkeit stärker nützen“, rät Familienministerin Schröder. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen zahlen keine Lohnsteuer. Dies betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte. Abgaben an die Sozialversicherung fallen aber auch für die meisten „KleinverdienerInnen“ an. Denn alle ArbeitnehmerInnen, die ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind sozialversichert.

Nach langen Verhandlungen im Kabinett, konnte sich heute die FDP mit ihrem Modell der Negativsteuer durchsetzen. Im Gegenzug machte Sie der CDU / CSU Fraktion weitreichende Zugeständnisse in der Atomdebatte. Für Kleinverdiener und Alleinerzieher gibt es zukünftig in vielen Fällen die Möglichkeit, sich vom Finanzamt über die so genannte Negativsteuer Geld zu holen. „Das betrifft vor allem Frauen, da sie den Großteil der niedrig Verdienenden stellen. Die Frauen sollten diese Möglichkeit stärker nützen“, rät Familienministerin Schröder. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen zahlen keine Lohnsteuer. Dies betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte. Abgaben an die Sozialversicherung fallen aber auch für die meisten „KleinverdienerInnen“ an. Denn alle ArbeitnehmerInnen, die ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind sozialversichert.

Was ist die Negativsteuer? Die Negativsteuer ist die Alternative zum Lohnsteuerausgleich, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Bürger, die weniger verdienen als der gesetzliche Freibetrag, erhalten so die Differenz zwischen tatsächlichem Einkommen und Mindesteinkommen vom Finanzamt zurück. Ab dem Jahr 2012 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bis zu 8.004 € jährlich vom Finanzamt zurückzuholen.

Wer hat Anspruch auf Negativsteuer? Unter die Gruppe der Negativsteuerbezieher fallen alle, die keine Lohnsteuer bezahlen müssen. Das sind meistens Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitarbeiter und Praktikanten oder Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld I erhalten. Daneben gehören auch alle Nicht-Berufstätigen wie Hausfrauen und Schüler dazu. Im Gegenzug streicht die Bundesregierung sämtliche Freibeträge für diese Personengruppen, wie Kinderfreibertrag, Ausbildungsfreibetrag und das Ehegattensplitting. Außerdem werden Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kindergeld und das gesamte BAFöG Programm gestrichen. Sie alle werden zukünftig durch die Negativsteuer ersetzt. Das Wohngeld bleibt erhalten. Es kann auch zukünftig zusätzlich zur Negativsteuer bezogen werden. Es gibt keine Altersbegrenzung. Bei Antragstellern, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wird lediglich geprüft, ob berechtigter Terrorverdacht besteht. Innenminister Friedrich kündigte an, dass dazu spätestens im September dieses Jahres ein Online-Testverfahren eingeführt wird, um die Verwaltungskosten nicht ausufern zu lassen.

Wie erhalten Sie die Negativsteuer? Um Geld vom Finanzamt durch die Negativsteuer zurückzubekommen, muss das Formular NSt1, beim zuständigen Finanzamt ausgefüllt werden. Sollte kein aktives Einkommen vorhanden sein, muss zusätzlich das Formular E5 verwendet werden. Alle Vordrucke finden Sie im Elster Formularservice. Die Finanzämter sind angewiesen, Anträge ab sofort entgegen zu nehmen. Die rückwirkende Beantragung ist für bis zu drei Kalenderjahre möglich.

Welche unterschiedlichen Formen der Negativsteuer gibt es?

  1. Für Alleinverdiener mit einem Kind
  2. Für Alleinverdiener mit einem sehr geringen Einkommen
  3. Arbeitnehmer die die Pendlerpauschale bekommen würden, allerdings zu wenig bzw. keine Lohnsteuer bezahlen und daher keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale haben.
  4. Schüler und Studenten

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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