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Geldanlage Private Steuern

Der ganz normale Steuerwahnsinn

Beim Verkauf von Wertpapieren, unterliegt der Gewinn (Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis abzüglich der Transaktionskosten) der Abgeltungsteuer. Im aktuellen Blickpunkt Steuern weist die Redaktion auf einen Missstand bei ausländischen thesaurierenden Fonds hin.

Beim Verkauf von Wertpapieren, unterliegt der Gewinn (Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis abzüglich der Transaktionskosten) der Abgeltungsteuer. Im aktuellen Blickpunkt Steuern weist die Redaktion auf einen Missstand bei ausländischen thesaurierenden Fonds hin.

Wir zitieren:“Bei inländischen thesaurierenden Investmentfonds übernimmt die Investmentgesellschaft den Abzug der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) auf die laufenden Erträge. Ausländische Fondsgesellschaften können dagegen keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Schüttet ein ausländischer Fonds seine Erträge an die Anleger aus, zieht deshalb die inländische Depotbank bei Gutschrift die Steuer ab. Bei den thesaurierten Erträgen ist das aber nicht möglich, sodass jeder Anleger selber in seiner jährlichen Steuererklärung diese Fondserträge in der Anlage KAP angeben muss, um sie zu versteuern.“

Investieren Sie also in thesaurierende Fonds unterliegen Sie unter Umständen einer doppelten Besteuerung:

  • Während der Haltedauer werden die laufenden Ertäge jedes Jahr über Ihre Steuererklärung besteuert lassen, obwohl die Erträge nicht ausgezahlt wurden.
  • Bei Veräußerung der Fondsanteile werden diese Erträge nochmals versteuert, weil sie im Veräußerungserlös mit enthalten sind.

Unsere Lösung: verwahren Sie Ihre Fondsanteile in einem ausländischen Depot. Dann werden Erträge immer erst dann besteuert, wenn Sie tatsächlich erwirtschaftet wurden.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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