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Provisionsabgabeverbot aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das Provisionsabgabeverbot aufgehoben, nachdem ein unabhängiger Versicherungsvermittler geklagt hatte, der die Vermittlungsprovision für Lebensversicherungen zum überwiegenden Teil an seine Kunden weitergegeben hat. Unsere Praxis der Provisionsabgabe nunmehr legal!

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das Provisionsabgabeverbot aufgehoben, nachdem ein unabhängiger Versicherungsvermittler geklagt hatte, der die Vermittlungsprovision für Lebensversicherungen zum überwiegenden Teil an seine Kunden weitergegeben hat.

Gemäß aktueller Rechtslage (Rechtsverordnung vom 08.03.1934) ist es Versicherern und Versicherungsvermittlern nicht gestattet, in igrendeiner Form Vergütungen an den Vertragsinhaber weiter zu geben. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Regelung war schon immer fragwürdig, da ja bereits das Verteilen von Werbegeschenken eine Weitergabe der Vergütung darstellt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat nun in seiner Entscheidung vom 24.10.2011 (Az.: 9 K 105/11.FG) das allgemein gehaltene Verbot der Gewährung von Sondervergütungen für zu unbestimmt erklärt. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.

Die Rekationen in der Branche fallen unterschiedlich aus. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung freute sich über die Entscheidung:„Es konnte doch nicht so weitergehen, dass die großen Versicherungen mit PayBack-Punkten oder Ikea-Gutscheinen auf Kundenfang gingen, andererseits die BaFin dem kleinen Makler schon bei Zugabe einer Zahnbürste mit einem Verfahren drohte.“ Ebenso begrüßte der Bund der Vericherten (BdV) das Urteil, da Verbraucher nun von mehr Wettbewerb profitierten. Doch es gibt auch kritische Stimmen, so hält Michael H. Heinz, BVK-Präsident, das Provisionsabgabeverbot für wichtig:„Es verhindert zurecht, dass um die Provision, die die Vergütung für die geleistete Arbeit des Versicherungsvermittlers ist, gefeilscht wird.“

Auch wenn wir die „Geiz-ist-geil-Mentalität“, die Herr Heinz hier beschwört als wenig hilfreich ansehen, gehen wir davon aus, dass das Ende vom Provisionsabgabeverbot hiermit eingeläutet wird und dass sich dies mehrheitlich zum Wohl der Versicherten auswirken wird. Sicherlich wird es Kunden geben, die beim Kauf nur die Kostenseite betrachten. Wir sind jedoch sicher, dass sich langfristig gute Arbeit, gemessen an Kompetenz und Service, durchsetzen wird.

Auf jeden Fall können wir bei Claritos aufatmen. Ist doch nun die langjährig praktizierte Provisionsabgabe an unsere Kunden endlich für legal erklärt worden: Sie haben die Wahl!

Von Ákos Benkö

Seit mehr als 25 Jahren bin ich beruflich mit Finanzdienstleistungen beschäftigt: bei der Hannover Rück und viele Jahre als Geschäftsstellenleiter bei MLP bevor ich 2002 mit Jochen Sturtzkopf die auf die Finanzberatung von Akademikern spezialisierte LOYAS Private Finance AG gegründet habe. 2007 habe ich das Unternehmen verkauft.

2009 habe ich zusammen mit Johannes Zeyse die Claritos - Sozietät für Finanzplanung & Handel gegründet. Mein Themenschwerpunkt ist Investieren in Immobilien.

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