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Gesetzgebung Honorarberatung

Teil 4: Provisionsabgabeverbot vor dem aus?

Noch gilt in Deutschland grundsätzlich das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot“) – als einzigem Land in der EU. Das  Verbot ist eine auf § 81 Absatz 2 VAG beruhende Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Danach kann die Aufsichtsbehörde „allgemein oder für einzelne Versicherungszweige den Versicherungsunternehmen und Vermittlern von Versicherungsverträgen untersagen, dem Versicherungsnehmer in irgendeiner Form Sondervergütungen zu gewähren“.