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Gutverdiener und Selbständige gefragt

Krank zu sein, kann teuer werden. Nicht nur die Behandlungskosten gehen ins Geld. In vielen Fällen drohen auch Einbußen beim Einkommen. Eine Krankentagegeldversicherung hilft. Wird ein Arbeitnehmer krank und kann deshalb nicht arbeiten, zahlt sein Arbeitgeber die Bezüge bis zu sechs Wochen lang ungekürzt weiter.

Krank zu sein, kann teuer werden. Nicht nur die Behandlungskosten gehen ins Geld. In vielen Fällen drohen auch Einbußen beim Einkommen. Eine Krankentagegeldversicherung hilft. Wird ein Arbeitnehmer krank und kann deshalb nicht arbeiten, zahlt sein Arbeitgeber die Bezüge bis zu sechs Wochen lang ungekürzt weiter.

Diese Errungenschaft wurde in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts durch monatelange Streiks erzielt. Ab dem 43. Tag Krankheitstag setzt bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld ein. Das wird von der jeweiligen Krankenkasse gezahlt und beträgt 70 Prozent des Bruttogehaltes, aber höchstens 90 Prozent vom Netto. Bei Arbeitnehmern, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt, ist das Krankengeld zudem noch begrenzt. Es beträgt höchstens 94,50 Euro am Tag abzüglich des Arbeitnehmeranteils zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Netto ergibt das gerade mal 83 Euro täglich. Wer hohe laufende Kosten hat, zum Beispiel für Miete, das Auto, Versicherungen oder Kredite, kommt damit nur schlecht über die Runden.

Wir stellen jedoch immer wieder fest, dass auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer eine Lücke beim Krankentagegeld haben. Sie können die Höhe des Krankentagegelds mit Ihrem Versicherer frei vereinbaren. Sehr häufig kommt es aber vor, dass das Krankentagegeld bei einer Gehaltserhöhung nicht angepasst wird. Daher empfehlen wir auch hier, regelmäßig das erforderliche Krankentagegeld mit dem tatsächlich versicherten Betrag abzugeleichen und ggf. anzupassen. Viele Krankentagegeldversicherungen beinhalten regelmäßige Optionen zur Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese ermöglichen die problemlose Anpassung des Versicherungsschutz, reichen in der Regel aber nur aus, um den allgemeinen Kaufkraftverlust durch Inflation auszugleichen. Echte Einkommensprünge können damit nur in seltenen Fällen aufgefangen werden.

Für Freiberufler und Inhaber kleinerer Unternehmen kann es im Krankheitsfall finanziell besonders eng werden. Sind sie über längere Zeit krank, erzielen sie kein Einkommen, während die laufenden Kosten weiterhin anfallen. Eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ist deshalb für viele Berufstätige unverzichtbar. Im Vertrag wird vereinbart, nach welcher Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit) Anspruch auf Tagegeld besteht und in welcher Höhe. Je später die Zahlung beginnt, umso günstiger der Beitrag.  Bei höherem Absicherungsbedarf kann es auch empfehlenswert sein, mehrere Tagegelder mit unterschiedlichen Karenzzeiten zu vereinbaren. So erfolgt eine stufenweise Leistung z.B. nach 2, nach 4 und nach 8 Wochen Krankheit. Der Beitrag ist in diesme Fall aber deutlich geringer, als wenn das gesamte Krankentagegeld bereits ab der 3. Woche gezahlt wird.

Das versicherte Tagegeld darf allerdings das monatliche Nettoeinkommen plus Sozialversicherungsbeiträge nicht übersteigen. Es wird in der Regel zeitlich unbefristet gezahlt, endet aber mit Eintritt einer Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder dem Eintritt des Rentenalters.

Wir informieren Sie gerne über die Gestaltungsmöglichkeiten und leistungsfähige Versicherer – Anruf genügt.

Von Achim Schön

Knapp 20 Jahre Erfahrung in der unabhängigen Finanzberatung, davon 6 in leitender Position mit Personalverantwortung zeichnen Achim Schön aus. Er verfügt über wertvolle Kontakte zu in- und ausländischen Banken, Privatinvestoren und Venture-Capital-Gesellschaften. Sein Schwerpunkt ist die langfristig orientierte strategische Kundenberatung.

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