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Urteile sonstige

Versicherungspflichtige GGFs

Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 21. März 2014 (Az.: S 34 R 580/13) entschieden, dass ein Geschäftsführer einer GmbH, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig ist, wenn er sich Arbeitnehmerrechte wie ein leitender Angestellter sichert. Die Versicherungspflicht gilt selbst dann, wenn er über für das Unternehmen unverzichtbare Fachkenntnisse und Kundenkontakte verfügt.