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Ungleichbehandlung bei der Betriebsrente?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 17. Juni 2014 (Az.: 3 AZR 757/12) entschieden, dass eine unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung einer Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung zulässig sein kann, vor allem, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind.