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Berufsunfähigkeit

BU-Versicherungsprämien steigen 2015 um bis zu 9%

Alle Welt redet über Kapitallebens- und Rentenversicherungen, wenn von der beschlossenen Senkung des gesetzlich vorgegebenen Garantiezinses die Rede ist. Doch die Zinssenkung hat auch für biometrische Risikoprodukte, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert werden, Auswirkungen. So werden Berufsunfähigkeitsversicherungen teurer, da ab dem 1. Januar 2015 der Grantiezins von aktuell 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt wird.

Alle Welt redet über Kapitallebens- und Rentenversicherungen, wenn von der beschlossenen Senkung des gesetzlich vorgegebenen Garantiezinses die Rede ist. Doch die Zinssenkung hat auch für biometrische Risikoprodukte, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert werden, Auswirkungen. So werden Berufsunfähigkeitsversicherungen teurer, da ab dem 1. Januar 2015 der Grantiezins von aktuell 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt wird.

Verschiedene Modellrechnungen liegen uns dazu vor: je nach anbieter steigen die Prämien bei jungen Kunden mit noch länger laufenden Policen um bis zu 9 Prozent. Je älter die Kunden sind, desto geringer fällt die Steigerung aus. Für Kunden in den Dreißigern noch ca. 5 Prozent, und für Kunden in den Vierzigern immerhin noch ca. 3%. Die Prämiensteigerung gilt allerdings nur für neu beginnende Verträge, da der Garantiezins für bestehende Verträge unverändert bleibt.

Doch warum sind Berufsunfähigkeitsversicherungen, die man eigentlich als Risikopolicen einstuft, überhaupt von der Garantiezinssenkung betroffen? Das hängt damit zusammen, dass ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Prämie anhand des individuellen Risikos des Kunden berufsunfähig zu werden bemisst. Dieses Risiko steigt mit zunehmenden Lebensalter und wird daher für jedes Jahr während der geplanten Laufzeit kalkuliert. Nehmen wir also an, der Versicherer kommt zu dem Ergebnis, dass er im ersten Jahr 40 € im Monat benötigt, um 2.000 € Berufsunfähigkeitsrente abzusichern. Im 2. Jahr kalkuliert er mit 41 €, im 3. Jahr 43 €, im 4. Jahr 45 € und für das 30. Jahr sogar 169 €. Im Angebot für den Versicherungsvertrag findet der Kunde allerdings in den meisten Fällen nur eine Zahl. In diesem Fall sind es ungefähr 72 €, die der Versicherer während der gesamten Vertragslaufzeit monatlich vom Kunden verlangt.

Durch dies Durchschnittsbildung erwirtschaftet der Versicherer in den ersten Jahren deutliche Überschüsse (1. Jahr: 372 € = 12 * 31 €, im 2. Jahr noch 348 € = 12 * 29 €). In der zweiten Vertragshälfte zahlt der Kunde dann weniger Versicherungsprämie, als er rechnerisch aufwenden müsste. Der Versicherer verwendet nun die in den ersten Vertragsjahren angesammelten Überschüsse zum Ausgleich. Bei diesem Vorgang werden die angesparten Beiträge verzinst. Und hier greift die Garantiezinssenkung, da ab 2015 in neu beginnenden Verträgen nur 1,25% hinterlegt werden dürfen.

Jetzt wird auch klar, warum junge Kunden mit länger laufenden Verträgen stärker von der Zinsänderung betroffen sind. Durch die lange Laufzeit ergibt sich durch den Zinseszinseffekt eine höhere Auswirkung als bei älteren Kunden.

Wenn Sie derzeit darüber nachdenken, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen oder bestehenden Schutz aufzustocken, um sich vor den finanziellen Folgen eines möglichen Arbeitskraftvberlustes abzusichern, lohnt es sich, noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen.

Anbei noch einmal unsere filmische Aufarbeitung, warum eine BU-Versicherung überhaupt sinnvoll ist, und was eine gute Absicherung leisten sollte.

Wir begleiten Sie gerne und erstellen einen umfassenden Marktvergleich für Sie, aus dem Sie alle Vor- und Nachteile empfehlenswerter Berufsunfähigkeitsversicherungen erkennen können.

Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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