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Betriebsrentenanpassung nicht zu spät rügen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21. Oktober 2014 entschieden (Az.: 3 AZR 690/12), dass Betriebsrenten-Empfänger mögliche Ansprüche vor dem nächsten Anpassungsstichtag ihrem Arbeitgeber gegenüber geltend machen müssen, wenn sie dessen Anpassungsentscheidung für falsch halten. Dazu reicht die fristgerechte Klageeinreichung nicht aus, die dem Arbeitgeber erst nach dem Stichtag zugestellt werden kann.