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„Einbruch“ kein Arbeitsunfall

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11. Mai 2016 entschieden (L 3 U 3922/15), dass ein Arbeitnehmer keinen Arbeitsunfall erleidet, der während seiner Arbeitszeit wegen des Verlustes seines Schlüsselbundes vor verschlossener Haustür steht und bei dem Versuch abstürzt, durch ein Fenster in die Wohnung einzudringen.

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Geldanlage

Laufzeitfonds mit Anleihen

Das aktuelle Niedrigzinsumfeld macht es Anlegern schwer, eine attraktive Rendite zu erzielen ohne dabei erhöhte Risiken einzugehen. Eine mögliche Lösung sind Laufzeitfonds. Ihre Vorteile liegen klar auf der Hand: Sie investieren breit gestreut in eine Vielzahl von Anleihen mit attraktiver Verzinsung, schütten die vereinnahmten Zinsen regelmäßig aus und vermindern Kursrisiken durch etwaige Zinsänderungen. Außerdem bieten sie ein zielgenaues Investment mit hoher Kalkulationssicherheit.