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„Einbruch“ kein Arbeitsunfall

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11. Mai 2016 entschieden (L 3 U 3922/15), dass ein Arbeitnehmer keinen Arbeitsunfall erleidet, der während seiner Arbeitszeit wegen des Verlustes seines Schlüsselbundes vor verschlossener Haustür steht und bei dem Versuch abstürzt, durch ein Fenster in die Wohnung einzudringen.