Kategorie-Archiv: Private Steuern

Spekulationsfrist-Verlängerung 1999 verfassungswidrig

Das Finanzgericht (FG) Köln hat mit Urteil vom 23.10.2013 (Az: 4 K 741/11) die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Wertpapiergeschäfte für verfassungswidrig erklärt, bei denen bereits am 31.03.1999 die bisher geltende sechsmonatige Spekulationsfrist abgelaufen war. Weiterlesen

Ehrenamt macht Fiskus schlank

Engagieren Sie sich auch nach Feierabend ehrenamtlich? Der Fiskus födert das nicht nur für die Mitarbeit in Vereinen. Dabei sind zwei Pauschalen als wichtigste Förderregelung anzuwenden. Wir zeigen Ihnen die Details. Weiterlesen

Was sich ab 2013 steuerlich ändert

Mitunter bringt ein Jahreswechsel wichtige Neuerungen auf gesetzlicher und/oder steuerlicher Ebene. Wir möchten Sie hier rechtzeitig darüber informieren, was geplant ist – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt beziehungsweise entscheiden können, ob jetzt noch Handlungsbedarf für Sie besteht. Weiterlesen

Beschenken Sie Weihnachten nicht das Finanzamt

Eine große Zahl von Arbeitnehmern kommt glücklicherweise immer noch in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende, dem Weihnachtsgeld. Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil der Sonderzahlung übrig. Und während das Ihre Weihnachtsfreude vielleicht etwas trübt, freut sich das Finanzamt: Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz des Arbeitnehmers. Doch, das muss nicht sein!

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Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt – aber erst 2013

Die gute alte Lohnsteuerkarte aus Karton hat ausgedient. Da sich die Umstellung verzögerte, gab es bereits 2011 keine neue Lohnsteuerkarte, sondern die alte aus 2010 galt einfach weiter. Damit ist nun Schluss, Deutschlands Finanzämter regeln diesen Vorgang zukünftig elektronisch.

So hieß es noch im Herbst 2011. Aufgrund der Meldung der Finanzverwaltung wurde dieser Artikelim Januar 2012 überarbeitet.

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Erst Steuern sparen, später abrechnen: die Lohnsteuerermäßigung

Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Viel besser aber ist es, erst gar nicht so viel Steuern an das Finanzamt abzuführen. Als Angestellter können Sie dies mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erreichen. Ziel dieses Antrags ist die Eintragung eines zusätzlichen Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, der dann von Ihrem Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird.

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Der ganz normale Steuerwahnsinn

Beim Verkauf von Wertpapieren, unterliegt der Gewinn (Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis abzüglich der Transaktionskosten) der Abgeltungsteuer. Im aktuellen Blickpunkt Steuern weist die Redaktion auf einen Missstand bei ausländischen thesaurierenden Fonds hin.

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