Sie sind Vorstand einer AG oder GmbH? Wussten Sie, dass Sie im Regelfall unbegrenzt und mit Ihrem gesamten Vermögen für Managementfehler haften, die Sie während Ihrer Vertragslaufzeit begehen oder begangen haben? Die Haftung kann auch noch Jahre nach beendigung Ihrer Tätigkeit wirksam werden.Und Haftungsfallen gibt es viele.
Kategorie: Freiberufler & Gewerbe
Artikel und Beobachtungen für Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende.
Und meist am Bedarf vorbei, so lautet unser Urteil nach Erstberatungen kleiner und mittelständischer Unternehmen, Arztpraxen und Kanzleien. Gerade bei Firmenpolicen sollte man als kosten- und risikobewusster Unternehmer ruhig einmal genauer hinschauen (oder hinschauen lassen). Denn Experten warnen: Ganz besonders KMU’s, also die Klein- und Mittelstandsunternehmen sind oftmals unterversichert; oder zahlen langfristig richtig drauf.
In unserer Maklergenossenschaft germanBroker.net begrüßen wir 60.000sten privaten Sachversicherungsvertrag. Zusammen mit mehr als 250 Maklerkollegen haben wir für unsere Kunden zwei einmalige Versicherungslinien auf den Markt gebracht. Dabei haben wir uns unserer täglichen Beratungserfahrung bedient und mit etablierten Versicherer ein Konzept umgesetzt, in dem jeder Kunde geeigneten Versicherungsschutz findet.
Dienstwagen und Boni waren gestern. Betrieblicher Krankenschutz (bKV) steht heute bereits für 42 Prozent der deutschen Arbeitnehmer ganz oben auf der Agenda, wenn es um Entscheidungskriterien für einen Arbeitgeberwechsel geht. Eine große Mehrheit – 82 Prozent der Beschäftigten – würde dabei ein arbeitgeberfinanziertes Modell bevorzugen, was natürlich wenig überraschend ist. Zu diesen Ergebnissen kam jüngst eine Umfrage im Auftrag einer Krankenversicherung unter 1.000 Arbeitnehmern hierzulande.
Helmut Schmidt ermunterte Anfang November im hamburger Michel die Deutschen dazu, weniger zu arbeiten und mehr Geld auszugeben. Darüber berichtet zum Beispiel das Hamburger Abendblatt (für Abonnenten: Abendblatt vom 09.11.2012 für Nicht-Abonnenten nur kostenfrei in der mobilen Version). Wir präsentieren in unser losen Reihe zur betrieblichen Altersvorsorge heute die passende Lösung dazu: Arbeitszeitkonten.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte (sog. Minijobber gem. Sozialgesetzbuch) können ab dem nächsten Jahr (2013) bis 450 € monatlich verdienen (bis 31.12.2012: 400 €). Dies wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Gleichzeitig wird für neue Minijobs die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Die Beschäftigten erwerben dadurch Anwartschaften auf die Leistungen der Rentenversicherung.
Da brauchen Sie nicht länger drüber lächeln! Schließlich ist im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vieles möglich. Das denken auch immer mehr Arbeitnehmer und Angestellte – und deshalb steigt ihr Interesse an optionalen Zusatzleistungen im Rahmen der bKV.
Nachdem wir gestern deutlich gemacht haben, dass bei einer Einkommenserhöhung lediglich 45% des Mehraufwands bei unserer Beispielkundin Frau Zuverlässig ankommen („Mehr Netto vom Brutto – das Problem„), stellen wir Ihnen heute eine mögliche Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung vor: betriebliche Altersvorsorge (bAV).
In unserer losen Folge zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden wir heute ein ganz simples Beispiel darstellen, warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse haben sollten, bei der nächste Gehaltserhöhung über den Spielraum nachzudenken, den die bAV bietet.
Das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a des BetrAVG und die daraus abgeleitete Haftung des Arbeitgebers, wenn er seine Mitarbeiter nicht über diese Möglichkeit aufklärt, ist seit Einführung der Gesetzesänderung vor zehn Jahren Gegenstand zahlreicher Debatten. Nicht umsonst haben viele Anbeiter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) diesen Haftungsanspruch als Einstiegspunkt gewählt, um mit Betrieben ins Gespräch zu kommen. Doch wie sieht es tatsächlich aus? Ist der Arbeitgeber nur zur Durchführung verpflichtet oder muss er seine Arbeitnehmer sogar aktiv informieren?
Bereits seit einiger Zeit ist sie schon im Gespräch, die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Freiberufler, Selbstständige und damit eben oft auch für Existenzgründer. Der Bundestag debattierte ebenfalls bereits darüber, schließlich soll damit ein gravierendes Problem angegangen werden: Die spätere Altersarmut, die vielen Selbstständigen droht.
In ihren Urteilen (Aktenzeichen 8 C 40.09 und 8 C 23.09) bestätigten die Leipziger Richter, was Verwaltungsgerichte in München (VGH München, Aktenzeichen 5 BV 08.118, VG München, AZ 3 K 05.3031) und in Gera (VG Gera AZ 6 K 791/04 Ge) gegenüber den Unternehmen so schon festgestellt hatten. An der Pensionssicherungsverein- kurz: PSV-Beitragspflicht führt kein Weg vorbei.