Kategorien
Geldanlage Rund ums Kind

Kindervorsorge – heute schon an übermorgen denken

Eltern planen die Zukunft ihrer Kinder mit viel Sorgfalt: Früherziehung im Kindergarten, Fremdsprachen schon im Grundschulalter, Musikunterricht, Reitsport oder Hockey und ein Auslandsaufenthalt – all das soll die Jüngsten fit machen für ein sorgenfreies Leben. Aber manchmal stellt ein einziger Moment alles infrage.

Kategorien
Rund ums Kind

Schulanfang – Kinder richtig absichern

„non scholae sed vitae discimus“ sagten schon die alten Römer.Auch in diesem Jahr begrüßen deutsche Schulen wieder Tausende von Schulanfängern. Für uns Anlass, über die Absicherung von Kindern im nachzudenken und darüber zu berichten. Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt birgt neue Risiken – aber auch einen gewissen gesetzlichen Unfallschutz.

Kategorien
Ausbildung, Studium & Berufsstart Interessante Produkte Private Sachversicherung Rund ums Kind

Wenn der Schädiger keine Haftpflicht hat

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, sagt ein Sprichwort. Viel schlimmer aber ist, auf einem unverschuldeten Schaden auch noch sitzenzubleiben, weil der Schädiger weder finanzielle Mittel noch eine Haftpflichtversicherung hat. Jörg L. hatte ein solches Erlebnis. Als er in der Abenddämmerung auf einem Spaziergang durch den Stadtpark unterwegs war, überholte ihn ein  Fahrradfahrer mit hoher Geschwindigkeit.

Kategorien
Allgemein Ausbildung, Studium & Berufsstart Private Sachversicherung Rund ums Kind

So schützen Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl

6 MINUTEN LESEN = 6 MONATE SORGENFREIER FAHRSPASS

Täglich werden 1.000 Fahrräder in Deutschland als gestohlen gemeldet. Bei ca. 124 Mio. € (2009) Schadenssumme werden seit nur zehn Prozent der Fahrraddiebstähle durch die Polizei aufgeklärt. Über die niedrige Aufklärungsquote ärgern sich nicht nur die Bestohlenen, sondern auch Hausrat- und Fahrradversicherer. Dabei reichen oft ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen aus, um den Langfingern das Leben schwer zu machen.

Kategorien
Altersvorsorge Ausbildung, Studium & Berufsstart Geldanlage Interessante Produkte Rund ums Kind

Claritos Riester-Ratgeber

In unseren Beratungen haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Thema Riester Rente mit vielen Fragen und Vorurteilen belegt ist. Wir haben daher mit dem Magazin „Das Investment“ einen Riester-Ratgeber erstellt, um Funktion und vor allem die Vorteile der staatlich geförderten Rente zu erläutern.

Diese sind aus unserer Sicht: höchste staatliche Förderung für Gutverdiener, Berufseinsteiger, kinderreiche Familien und Immobilienkäufer einerseits sowie ein flexibles Investment mit hohen Chancen und gleichzeitiger Beitragsgarantie andrerseits.

.

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

Grundlagen: Alles, was Sie zur Riester-Rente wissen müssen. Wer wie viel Förderung bekommt, Produkte, Steuern und mehr

Eigenheimrente: mit Wohn-Riester ins Eigenheim. So nutzen Sie Ihren Riester-Vertrag für die eigenen vier Wände

Ungefördert riestern: Ohne Abgeltungsteuer: Riester für alle. Auch ohne Förderung lohnt sich ein Riester-Fondssparplan

Kinder-Riester: Früh starten: Kinder-Kram. Rechtzeitig den Grundstein für die Altersvorsorge legen und den Zinseszinseffekt nutzen

Interview: „Für alle Lebenslagen ein einziger Vorsorge-Vertrag“ Wie sich ein Riester-Vertrag an alle Lebenslagen eines Sparers anpassen lässt

Produktporträt DWS RiesterRente Premium – Individuell vorsorgen. Hohe Renditechancen kombiniert mit einem attraktiven Ablaufmanagement

Fragen und Antworten: Wissenswertes zur Riester-Rente. Förderschädliche Entnahmen, Riester-Rente im Ausland und was im Todesfall passiert

Die Frage nach dem für Sie optimalen Riesterprodukt möchten wir mit diesem ebooklet nicht beantworten. Hierzu bedarf es einer gewissenhaften Analyse Ihrer individuellen Situation. Auf dem Weg zu Ihrer maßgeschneiderten Riester-Rente möchten wir Sie gerne begleiten. Kontaktieren Sie uns:

Claritos Riester-Ratgeber

Kategorien
Private Sachversicherung Rund ums Kind

Fahrradunfall bei Dunkelheit mit Folgen

Das Landgericht München I hat einen Vergleich zweier Radfahrer vom 15.6.2010 veröffentlicht (Az.: 17 O 18396/07), wonach sie bei einem Unfall bei Dunkelheit auf jeden Fall ein Mitverschulden trifft, wenn sie sich nicht genau an die gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungs-Vorschriften halten.

Der Kläger befuhr mit seinem Rennrad bei Dunkelheit einen Radweg in den Münchener Isarauen, als ihm eine Gruppe von Mountainbikern entgegen kam. Dann kam es mit einem dieser Radler zu einer Kollision, da sich vermutlich die Lenker der Fahrräder ineinander verhakt hatten. Dabei erlitt der Kläger eine Fraktur des zweiten Halswirbels, eine Gehirnerschütterung, Prellungen sowie Schürfwunden und hatte Glück im Unglück, da die Halswirbelverletzung zu keiner Querschnittslähmung führte. Dennoch erlitt der Mann einen Dauerschaden.

Der Beklagte wurde für den Unfall verantwortlich gemacht, da dieser sein Mountainbike lediglich mit einem Aufstecklicht ausgestattet hatte, welches nach Aussage des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls nur noch schwach geleuchtet haben soll. Er habe den Entgegenkommenden daher zu spät wahrgenommen. Dem gegenüber wies der Beklagte jede Schuld weit von sich. Er behauptete, der Kläger verfügte über keinerlei Fahrradbeleuchtung und war vielmehr mit einer batteriebetriebenen Stirnlampe unterwegs, die er an seinem Fahrradhelm befestigt hatte.

Im anschließenden Rechtsstreit wurde durch Aussagen von Zeugen sowie durch die Ermittlungen eines Sachverständigen festgestellt, dass das Aufstecklicht des Beklagten zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich nicht mehr mit voller Kraft geleuchtet hatte. Die Stirnlampe des Klägers war hingegen möglicherweise aufgrund seiner auf einem Rennrad gebeugten Körperhaltung nicht oder zumindest nicht ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer zu erkennen.

Das Münchener Landgericht ging davon aus, dass es letztlich beiden Unfallbeteiligten an einer ausreichenden und vor allem ordnungsgemäßen Beleuchtung fehlte. Gemäß § 67 Absatz 1 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) ist es Fahrradfahrern zwar erlaubt, eine Batterie-Dauerbeleuchtung zu benutzen. Außer bei Rennrädern mit einem Gewicht von nicht mehr als elf Kilogramm besteht trotz allem die Verpflichtung, ein Fahrrad mit einem dynamobetriebenen Licht auszustatten. Selbst wenn das Rennrad des Klägers nicht mehr als elf Kilogramm gewogen haben sollte und somit eine Batteriebeleuchtung ausgereicht hätte, hätte er dafür sorgen müssen, dass die von ihm verwendete Stirnlampe ausreichend im Sinne der StVZO zu sehen war. Wegen der Art der Anbringung der Lampe konnte er diesen Beweis jedoch nicht erbringen.

Letztlich war keine genaue Aufklärung des Unfallgeschehens möglich, so dass sich die Parteien unter Vermittlung des Münchener Landgerichts verglichen. Danach ist jeder der beiden Radler jeweils zur Hälfte für den Unfall verantwortlich.

Für den Kläger bedeutet dies, dass ihm die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000,- Euro sowie die Hälfte der Regulierung seines sonstigen Schadens zugestanden wurde.

Unser Tipp: prüfen Sie gerade in der dunklen Jahreszeit zwei Dinge:

  1. Ihr Fahrradlicht (oder Autobeluchtung) – denn Unfallvermeidung ist der wirksamste Schutz
  2. Ob Sie einen gültigen Privathaftpflicht-Schutz verfügen – für die nicht vermeidbaren Fälle.

Andernfalls müssten Sie die Kosten eines solchen Urteils aus eigener Tasche begleichen.

Für Studenten und Eltern von Studenten haben wir einen kurzen Leitfaden zusammengestellt, um zu prüfen, ob ein eigener Versicherungsschutz notwendig ist: Brauchen Studenten eine eigen Haftpflichtversicherung?

Kategorien
Ausbildung, Studium & Berufsstart Private Steuern Rund ums Kind

Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grenzbetrag

Wer steigt da noch durch? Meistens stellt erst das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung fest, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht, weil das Kind zu viel verdient. Wir zeigen hier in aller Kürze, worauf zu achten ist, damit der Kindergeldbezug nicht an ein paar Euro scheitert.

  1. Ihr Kind ist noch nicht volljährig. Minderjährige können so viel verdienen, wie sie wollen (oder können) und bleiben jederzeit kindergeldberechtigt.
  2. Ab dem Monat nach dem 18 Geburtstag, ist die Kindergeldberechtigung abhängig vom Einkommen des Kindes. Es gilt der Grenzbetrag von 8.004 €.

Diese 8.004 € heißen Grenzbetrag, weil bei einem Verdienst des Kindes ab 8.005 € p.a. aufwärts keine Kindergeldberechtigung mehr besteht. Verdient das Kind jedoch maximal 8.004 € besteht Kindergeldanspruch in voller Höhe. Im Volksmund spricht man von einer Fallbeilwirkung, die im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht auch so bestätigt wurde.

Welche Einkommen des Kindes werden dabei angerechnet?

  • Arbeitseinkommen oder Ersatzleistungen für Arbeitseinkommen (auch Elterngeld des Kindes für ein eigenes Kind)
  • Im Ausland erzielte Einkünfte, auch wenn Sie in Deutschland steuerfrei sind
  • Renten aus gesetzlicher Unfallkasse
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Elternteil

Abgezogen werden dürfen:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 €) oder tatsächliche Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Studiengebühren, Seminargebühren…)
  • Sparerpauschbetrag (801 €)
  • pauschal versteuerte Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Nicht angerechnet werden:

  • Unterhaltsleistungen der Eltern
  • Leistungen, die behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken
  • steuerfreie Einnahmen für nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter bis 2.100 € p.a.
  • Ehrenamtspoauschale bis 500 € p.a.
  • Muttschafts- und Erziehungsgeld
  • Darlehensanteil des BAföG

Es lohnt sich also rechtzeitig vor Jahresende mit den eigenen Kindern die finanzielle Situation zu klären. Kinder in der Ausbildung und im Studium können so noch rechtzeitig durch Werbungskosten (z.B. Bücher / Materialien für die Ausbildung) den Jahresverdienst senken. Oder sie jobben im Dezember einfach einige Stunden weniger.

Zur Erinnerung – die Kindergeldhöhe beträgt:

  • 184 € für das erste und zweite Kind (2.208 € p.a.)
  • 190 € für das dritte Kind (2.280 € p.a.)
  • 215 € für jedes weitere Kind (2.580 € p.a.)
Kategorien
Gesetzgebung Private Steuern Rund ums Kind

Wie lange ist ein Kind noch ein Kind?

Oder mit anderen Worten: wann endet das Recht auf Kindergeldbezug durch die Eltern? Gemeinhin wird angenommen, dass am Ende der ersten Ausbildung auch die Kindergeldberechtigung der Eltern erlischt. Dies ist nicht immer richtig. Wenn ein „Kind“ nach einer abgeschlossener Berufsausbildung oder einem Studium eine weitere Ausbildung absolviert, handelt es sich um eine Berufsfortbildung im Anschluss an die erste Ausbildung.

Dies hat zwei Auswirkungen:

  1. Steuerrechtlicher Art: es handelt sich um eine Berufsfortbildung. Das „Kind“ kann nun seine Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen – im Gegensatz zur Erstausbildung, bei der Aufwendungen lediglich 4.000 € als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
  2. Kindergeldrechtlich handelt es sich jedoch nach wie vor um Berufsausbildung. Die Eltern des Kindes haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies klärt § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG: ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Das Berufsziel wird weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt.

In dieser Sach hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine nach einer Berusausbildung zur Einzelhandelskauffrau, eine Fortbildung zur Handelsfachwirtin noch zur Berufsausbildung im Kindergeldrecht zählt. Damit haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, bis das Kind 25 Jahre alt wird (BFH-Urteil vom 24.2.2010, III R 3/08).

Kategorien
Private Sachversicherung Rund ums Kind

Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus

Es ist jedem schon passiert – kleine und größere Unfälle gehören zum Leben einfach dazu. Ob mit fünf vom Klettergerüst gefallen, mit zwölf ein Fahrradunfall oder die erste Beule am eigenen Auto, zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Und wenn die Folgen doch ernster sind, gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung, oder nicht?

Kategorien
Interessante Produkte Rund ums Kind

Kindervorsorge: alles Tip Top Tabaluga

Das Kindervorsorgekonzept „Tip-Top Tabaluga“ der uniVersa Versicherung wurde modifiziert. Doch was macht Kindervorsorge so interessant? Versicherungen führen bei Personenversicherungen, wie Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Lebensversicherungen eine Gesundheitsprüfung durch. Je älter die zu versichernde Person wird, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie wegen einer Vorerkrankung nicht mehr versichert werden kann. Mit Kindervorsorgekonzepten kann man dieses Risiko einfach ausschalten, da die jungen Kinder in der Regel gesund sind.

Was bietet Tip Top Tabaluga Neues?

  1. Neuaufnahme der Option für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bereits ab Geburt
  2. Zahnschutz mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe und Kieferorthopädie

Bisher umfasster der Schutz schon Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Naturheilverfahren sowie eine freie Krankenhauswahl mit Behandlung durch den Chefarzt. Jetzt wurden diese Leistungen noch einmal deutlich erweitert. Außerdem sind Sehhilfen und eine Auslandsreisekrankenversicherung mit versicherbar.

Über die Nachversicherungsgarantien wird sichergestellt, dass das Vorsorgekonzept auch beim heranwachsenden Kind immer aktuell bleibt. Im Tabaluga Produkt gibt es eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sofortschutz bei schweren Krankheiten, Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit. Dieser  Einschluss ist ab Geburt möglich. Mit Beginn der Ausbildung oder Ende des Studiums kann die Berufsunfähigkeitsversicherung dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.

Unsere Meinung: tip top.

Allerdings: die Kindervorsorgekonzepte am Markt sind zahlreich. Es gibt Gesundheitsvorsorge in Form von Renten und Gesundheitsleistungen, verschiedene Optionen auf Zusatzversicherungen, Produkte mit Absicherung der Versorger, und, und, und…

Wir beraten Sie gerne und prüfen, welches Produkt Ihren Bedarf am besten absichert: kindervorsorge@claritos.de.

Kategorien
Altersvorsorge Geldanlage Rund ums Kind

Riestern: gebt den Kindern das Kommando

Wir berechnen, was das für Sie tut… Dass sich für Erwachsene das Riestersparen durch staatliche Förderung besonders lohnt, ist ein alter Hut. Wir zeigen Ihnen, Riestern kann sich auch für Kinder lohnen.

Kategorien
Ausbildung, Studium & Berufsstart Geldanlage Rund ums Kind

Renditeplus – Wohnungsbauprämie für junge Kunden

Ausgangslage: sichere Anlagen werden derzeit nur mit sehr niedrigen Zinsen vergütet. Sofern von einer Renditeerhöhung durch zusätzliche Risiken abgesehen wird, finden sich am Markt nahezu keine alternativen Geldanlagen. Aus diesem Grund haben wir die staatliche Wohnungsbauprämie als zusätzlichen Renditebringer untersucht.

Modell

Junge Kunden ohne eigenes Einkommen oder mit geringen Einkommen (< 25.600 €) können die Sparförderung gemäß dem Wohnungsbau-Prämiengesetz in Anspruch nehmen. Allerdings sind dabei einige Einschränkungen zu beachten, da über das angelegte Geld nicht jederzeit frei verfügt werden kann.

Der Kunde schließt dazu einen Bausparvertrag ab. Auf die Sparleistung erhält er Jahr für Jahr eine Förderung in Höhe von 8,8%. Der geförderte Sparbetrag ist auf 512 € p.a. begrenzt, die maximale Förderung beträgt somit 46,06 € pro Jahr.

Berechnung

  • Sparbetrag (7 * 512 €) = 3.584,00 €
  • Förderung über 7 Jahre (7 * 46,06 €) = 322,42 €
  • Zinsen abzüglich Konto- und Abschlussgebühren = 374,57 €
  • Vertragsauszahlung = 4.280,99 €

Das Ergebnis entspricht einer Verzinsung des Sparbeitrags in Höhe von 4,7%

Einschränkungen

  • Mindestalter für die Wohnungsbauprämie 16 Jahre
  • Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie (ledig) 25.600 €
  • Sperrfrist des Vertrags 7 Jahre
  • Verfügung des Guthabens, sofern der Kunde bei Vertragsabschluss das 25. Lj. noch nicht vollendet hat einmalig frei
  • Verfügung des Guthabens, sofern der Kunde bei Vertragsabschluss das 25. Lj. vollendet hat nur wohnwirtschaftlich

________________________________

Wohnwirtschaftliche Verwendung: Wohnungskauf, Modernisierung, Anteilserwerb von Wohnungsbaugenossenschaften.