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Grenzen eines Rechtsschutzvertrags

Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 11. November 2011 entschieden (Az.: 21 O 489/11), dass Auseinandersetzungen eines Beschäftigten mit seinem Arbeitgeber wegen der Vergütung der Verwertung einer Erfindung im Rahmen des Arbeitnehmer-Rechtsschutzes eines Rechtsschutz-Versicherungsvertrages nicht mitversichert sind.