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Joint auf GKV-Rechnung?

Das Sozialgericht (SG) Trier hat mit Beschluss vom 26. April 2016 entschieden (S 5 KR 68/16 ER), dass gesetzliche Krankenversicherer nicht dazu verpflichtet sind, einem Versicherten die Versorgung mit Cannabisprodukten zu ermöglichen, wenn andere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen.