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Altersvorsorge Geldanlage Private Steuern Urteile sonstige

Steuernachlass bei Abfindung aus Penka

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am 19. Mai 2015 entschieden (5 K 1792/12), dass Arbeitnehmer, die sich beim Ruhestandseintritt für eine Kapitalabfindung ihrer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Pensionskasse entscheiden, diesen Betrag nur ermäßigt versteuern müssen.

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Private Steuern

Müssen Abfindungen versteuert werden?

Immer noch spukt in den Köpfen vieler Betroffener die Idee herum, eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung könne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese mit Übergangsregelungen bis Ende 2007 geltende Regelung existiert nicht mehr. Jede Abfindung ist zunächst einmal in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen.

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Private Steuern

Erst Steuern sparen, später abrechnen: die Lohnsteuerermäßigung

Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Viel besser aber ist es, erst gar nicht so viel Steuern an das Finanzamt abzuführen. Als Angestellter können Sie dies mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erreichen. Ziel dieses Antrags ist die Eintragung eines zusätzlichen Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, der dann von Ihrem Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird.

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Freiberufler & Gewerbe Kranken & Pflege Private Steuern Urteile Versicherung

Gilt Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beiträge eines Arbeitgebers zu einer privaten Gruppenkrankenversicherung immer dann als Arbeitslohn des Arbeitnehmers zu werten sind, wenn dieser einen eigenen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt. Im Urteil vom 14.4.2011, VI R 24/10 weist der BFH darauf hin, dass die Beiträge für den Arbeitnehmer steuerfrei sein können, wenn der Arbeitgeber nach einer zwischenstaatlichen Verwaltungsvereinbarung zur Leistung verpflichtet ist.