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Geldanlage Gesetzgebung Honorarberatung

Provisionsfreiheit am Horizont

Auf Fachebene wird schon länger darüber diskutiert, dass Provisionen bei der Vermittlung von Finanzanlagen falsche Anreize setzen und viele Fehlentwicklungen in der Vergangenheit mit begünstigt haben. Zumindest solange diese Honorierung verdeckt erfolgt, ist es tatsächlich fraglich, ob die Beratung und der Verkauf von Finanzprodukten immer im Sinne des Kunden erfolgt ist, oder ob die Provisionen nicht dazu geführt haben, dass Banken und andere Vermittler die Produkte empfehlen, mit denen Sie am meisten verdienen. Nun hat die Diskussion auch die parlamentarische Öffentlichkeit erreicht.

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Gesetzgebung Honorarberatung

Teil 2: Provisionen europaweit auf dem Prüfstand

Der zweite Teil unserer Serie beschäftigt sich mit der europäischen Situation und möglichen Auswirkungen auf Regulierungsmaßnahmen in Deutschland. Dazu wird ein Blick auf andere EU-Staaten geworfen und geplante EU-weite Vorgaben beleuchtet, die möglicherweise analog der EU-Vermittlerrichtlinie auch in deutsches Recht umgesetzt werden könnten.

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Gesetzgebung Honorarberatung

Teil 1: Honorarberatung wird gefördert, Provisionen werden hinterfragt

In Reaktion auf die Finanzkrise, kritische Medienberichte und infolge anhaltender Diskussion über eine provisionsorientierte Vermittlung in der Versicherungsbranche sind viele Verbraucher verunsichert. Dazu kommen einfachere Vergleichsmöglichkeiten sowie umfassende Informationen, Empfehlungen oder Kritiken in Foren und Chats auf zahlreichen Internetportalen. Kunden werden kritischer und schauen auch bei den Kosten für ihre Versicherungen genauer hin.

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Gesetzgebung Honorarberatung

Honorar oder Provision – das ist hier die Frage

Honorar oder Provision oder ein Hybridmodell für die Beratungsvergütung? Die Zukunft von Maklern und Vermittlern von Finanzdienstleistungen steht unter dem Aspekt “Vergütung” möglicherweise an einem Scheideweg. Und damit kann sich in Anlehnung an Shakespeares Hamlet für einige auch die Frage von Sein oder Nichtsein stellen. Uns freut diese Entwicklung – denn wir haben uns schon frühzeitig auf eine kundenorientierte Beratung eingestellt.

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Allgemein Geldanlage

Fragen, Fragen, Fragen…

Die Anschaffung des neuen Fernsehers für einige hundert Euro wird von vielen Kunden sorgsam geplant und vorbereitet, Testberichte werden gelesen und Verbrauchs- und Leistungswerte werden verglichen. Doch geht es um die eigene Geldanlage, ein Thema bei dem häufig nicht nur hunderte, sondern tausende von Euros bewegt werden, scheinen viele Zeitgenossen passiv veranlagt zu sein. So ist jedenfalls unser Eindruck, wenn wir in einer Erstberatung eine Bestandsaufnahme machen und sehen müssen, was die Kunden da in der Vergangenheit alles gekauft haben.

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Allgemein Produkte, die keiner braucht

Finanzdenglisch

Immer wieder beobachten wir in der Finanzbranche den Hang zu interessanten englisch durchsetzten Formulierungen. Entweder sind die Sprecher tatsächlich in einem anglophilen Umfeld unterwegs, oder sie haben die Absicht durch fremd klingende Begriffe eine Aura der Unantastbarkeit zu schaffen.

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Allgemein Ausbildung, Studium & Berufsstart Honorarberatung Produkte, die keiner braucht

Warum sich Finanzberater auf Studenten stürzen

Unter dem klangvollen Titel Finanzberatung für Studenten: Geist ist Geld schrieb Svetlana Kerschner in Das Investment einen lesenswerten Artikel über die akademische Ausrichtung diverser Finanzvertriebe. Acht Tage später veröffentlichte Spiegel online den Artikel wortgleich allerdings mit einer etwas offensiveren Headline unter „Wie sich Finanzberater auf Studenten stürzen“. Doch die bei Lektüre des Artikels sofort aufkeimende Frage, warum Finanzberater das tun, wurde nicht gestellt und schon gar nicht beantwortet.

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Geldanlage Urteile sonstige

Im Zweifel gegen den Kunden

In einem interessanten Artikel in der ZEIT Nr. 5 / 2011 berichtet Nadine Oberhuber, dass Geldanlager vor Gericht meist unterlegen sind, wenn Sie auf Schadensersatz oder Rückabwicklung klagen, weil Sie der Meinung sind, dass ihr Bankberater sie schlecht oder falsch beraten hat. An dieser Stelle möchten wir nicht diskutieren, warum das so ist, sondern Prävention betreiben.

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Altersvorsorge Ausbildung, Studium & Berufsstart Freiberufler & Gewerbe Geldanlage Honorarberatung Private Sachversicherung

Der Honorarberater – immer eine gute Wahl?

Unter diesem Titel erschien am Sonntag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ein Artikel von Nadine Oberhuber – allerdings ohne Fragezeichen. Wir bei Claritos bieten ebenfalls Honorarberatung an, doch meinen wir, dass es nur redlich ist, auch die Nachteile der Honorarberatung deutlich zu machen, so dass Sie sich als Kunde ein Bild von den Vor- und Nachteilen machen können. Damit sind Sie in der Lage, selbst zu entscheiden, welche Lösung für Sie die beste ist.

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Allgemein Honorarberatung

Beratung für Menschen – Verstand für Finanzen

Makler sind diese unabhängigen Experten, Berater und Vermittler für den privaten und gewerblichen Versicherungs- und Finanzbedarf. Sie zählen zu den Expertenberufen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Entsprechend weitreichend sind ihre Kompetenzen. Sie kennen den Markt, seine Anbieter, die Produkte und verfügen über das fachliche Know-how zu deren Beurteilung und Bewertung. Versicherungs- und Finanzmakler beraten ihre Kunden professionell und bedarfsgerecht, suchen für jede Absicherung bzw. Kapitalanlage individuell einen nach Solidität, Qualität und Preis geeigneten Anbieter aus und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

Vertrauen von Beginn an. Mit seiner Unabhängigkeit ist der Versicherungs- und Finanzmakler der natürliche Bundesgenosse seiner Kunden. Die im BMVF organisierten Versicherungs- und Finanzmakler sind Profis und stehen für die hohe Qualität ihrer Dienstleistungen. Zum Schutz ihrer Kunden unterhalten alle
Mitgliedsbetriebe des BMVF eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlich fixierter Summe, teilweise auch höher. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses – Grundstein einer langjährigen Kundenbeziehung – steht so von Beginn an unter einem guten Stern.

Berufsbild des Maklers. Versicherungs- und Finanzmakler stehen traditionell auf der Seite ihrer Kunden. Im sogenannten „Sachwalterurteil“ stellte der Bundesgerichtshof schon im Jahr 1985 klar, dass der Versicherungsmakler als „treuhänderischer Sachwalter“ seines Kunden anzusehen ist und „als Vertrauter und
Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz oft kurzfristig zu besorgen hat“. Versicherungsmakler sind unabhängig tätig und nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen und deren Interessen gebunden und unterscheiden sich dadurch von Vertretern, die geschäftsplanmäßig die Produkte ihrer Versicherer verkaufen müssen. Jeder Vermittler ist beim ersten Kontakt mit einem Kunden verpflichtet, über seinen Status
Auskunft zu geben.

Auf Basis der EU-Vermittlerrichtline regelt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an die berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie an die Beratungs- und Dokumentationspflichten. Sämtliche Versicherungsvermittler sind bei der IHK registriert. Das Internet gibt
unter www.vermittlerregister.info Aufschluss über den Status des Vermittlers.

Wie arbeitet ein Versicherungs- und Finanzmakler für Sie?

  1. Risikoerfassung und –bewertung
  2. Versicherungsschutzerfassung und –bewertung
  3. Risikotransfer
  4. Verwaltung der Versicherungsverträge
  5. Schadensassistenz

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler?

Beratung und Abwicklung aus einer Hand. Versicherungsmakler unterhalten Geschäftsbeziehungen zu einer Vielzahl von Versicherern. Im Büro des Versicherungsmaklers werden die Beziehungen zwischen Kunden und Versicherern koordiniert. Jeder Kunde erhält seinen passenden Versicherungsschutz bei einem oder mehreren geeigneten Versicherern und hat immer nur seinen Makler als vertrauten Ansprechpartner – auch wenn der Versicherer mal wechselt.

Versicherungsschutz nach Maß. Neben den üblichen und weit verbreiteten Versicherungen für Eigenheim, Hausrat, Unfall, Rechtsschutz und Kfz kennt sich der Versicherungsmakler auch in den Spezialgebieten der Sachversicherung und der Personenversicherung aus. Ob es um wertvolle Kunst oder Antiquitäten, Oldtimer
oder andere Liebhaber- und Sammlerstücke geht, um Krankheits- und Berufsunfähigkeitsvorsorge oder um finanzielle Absicherung des Ruhestands: Versicherungsmakler haben Zugang zu speziellen Versicherungsangeboten für nahezu jede Sache und Situation. Ihr Vorteil: die von Maklern gewählten Versicherer sind in der Regel günstiger, ihr Bedingungswerk ist oft umfassender und die Abwicklung im Schadenfall professioneller als bei den Standard-Gesellschaften.

Professionelle Abwicklung. Der Versicherungsmakler schließt mit seinen Kunden einen – in der Regel schriftlichen – Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem festgehalten wird, welche Aufgaben der Makler für seinen Kunden übernimmt. Außerdem bevollmächtigt der Kunde den Makler gegenüber den Versicherern, die im
Maklerauftrag festgelegten Aufgaben in seinem Namen umzusetzen. Der Versicherungsmakler übernimmt dann die komplette Abwicklung und Korrespondenz und informiert den Kunden regelmäßig über seine Aktivitäten. Einfach – effizient – sicher.

Kosten. Durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungs- und Finanzmakler entstehen dem Kunden in der Regel keine zusätzlichen Kosten für die Beratung, Vermittlung und laufende Überwachung der Verträge. Im Gegenteil: Die Kosten werden üblicherweise durch Courtagezahlungen der Versicherungsunternehmen
abgegolten. Im Übrigen sind auch Honorarvereinbarungen im rechtlich zulässigen Rahmen möglich. Durch die Beauftragung eines Maklers zahlt der Kunde aufgrund verwendeter Rahmenvereinbarungen i. d. R. weniger als direkt beim Versicherungsunternehmen.