Private Unfallversicherung? Brauche ich nicht. Schließlich bin ich gesetzlich versichert. Wer so argumentiert, verkennt die Fakten. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen. Weiterlesen
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Schulanfang – Kinder richtig absichern
“non scholae sed vitae discimus” sagten schon die alten Römer.Auch in diesem Jahr begrüßen deutsche Schulen wieder Tausende von Schulanfängern. Für uns Anlass, über die Absicherung von Kindern im nachzudenken und darüber zu berichten. Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt birgt neue Risiken – aber auch einen gewissen gesetzlichen Unfallschutz.
Ausstand mit Folgen
Betriebsfeier ist nicht immer Betriebsfeier. Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 9. Dezember 2010 entschieden (Az.: S 98 U 794/08), dass Personen, die im Rahmen einer privat organisierten Verabschiedung von Kollegen einen Unfall erleiden, grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung in Räumen des Arbeitgebers durchgeführt wird und ein Vorgesetzter daran teilnimmt.
Mit einer Vielzahl von Kollegen hatte der Kläger eine Veranstaltung besucht, bei der mehrere Mitarbeiter ihren Ausstand feierten. Die Veranstaltung fand nach Feierabend in Räumen des Arbeitgebers statt, die unentgeltlich genutzt werden durften. Auf dem Heimweg von der Feier erlitt der Kläger einen Unfall, bei welchem er sich einen Lendenwirbel brach. Für die Folgen dieses Unfalls wollte er seine Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Unter Hinweis auf den privaten Charakter der Abschiedsfeier lehnte diese es jedoch ab, dem Kläger Versicherungsschutz zu gewähren.
Der Streit beschäftigte das Berliner Sozialgericht, wo der Kläger unterlag. Grundsätzlich steht auch eine Abschiedsfeier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Vo-raussetzung ist aber, dass es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt, die von dem Arbeitgeber nicht nur gebilligt wird. Davon war im Fall des Klägers jedoch nicht auszugehen. Zwar stand die Teilnahme an der Feier allen Mitarbeitern offen und wurde auch von vielen Beschäftigten besucht. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wurde die Abschiedsfeier jedoch durch die Teilnehmer eigenständig vorberei-tet, ausgestattet und finanziert. Von dem Arbeitgeber des Klägers wurde es lediglich toleriert, dass sie nach Feierabend in den Betriebsräumen stattfand.
Vor diesem Hintergrund stehen weder die Feier selbst noch die Heimwege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Tatsache, dass nachweislich ein Vorgesetzter an der Feier teilgenommen hat, ändert daran nichts. Eine Veranstaltung ist nur dann von der Autorität der Unternehmensleitung getragen, wenn der Veranstalter dabei nicht oder nicht nur aus eigenem Antrieb und freier Entschließung, sondern im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung oder für diese handelt, begründete das Gericht in seinem Urteil. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war davon jedoch nicht auszugehen. Daher wurde die Klage des Verletzten gegen seine Berufsgenossenschaft als unbegründet zurückgewiesen.
Wäre die Feier betrieblich angeordnet gewesen, oder hätte der Kläger zuvor eine private Unfallversicherung abgeschlossen, wäre er nicht leer ausgegangen. Eine private Unfallversicherung leistet anders als der gesetzliche Unfallschutz in jedem Fall. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Zusammenhang der Unfall eingetreten ist.
Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus
Es ist jedem schon passiert – kleine und größere Unfälle gehören zum Leben einfach dazu. Ob mit fünf vom Klettergerüst gefallen, mit zwölf ein Fahrradunfall oder die erste Beule am eigenen Auto, zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Und wenn die Folgen doch ernster sind, gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung, oder nicht?
Das stimmt zwar, aber die Sache hat einen Haken: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Arbeitsunfällen sowie auf direktem Weg zur Arbeit und zurück. Bereits ein kleiner Umweg kann den Schutz gefährden, und zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Da aber leistet die gesetzliche nicht, und Hausfrauen und -männer, Selbstständige oder Ruheständler sind sowieso nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Eine private Unfallversicherung schützt weltweit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, und in Schaltjahren sogar noch einen Tag länger. Je nach Tarif sind zum Beispiel: Leistungen bei Invalidität, Tagegeld oder kosmetische Operationen nach einem Unfall versichert.
Wir haben das Angebot für Sie sondiert und ein besonders leistungsfähiges Paket zusammengestellt:

