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Private Sachversicherung

Günstigere Kfz-Versicherung gefunden? Aufgepasst!

Die Preisunterschiede bei Kfz-Versicherung sind enorm, die Leistungsdifferenzen jedoch auch. Hinzu kommen unzählige Rabattmerkmale von „Jahreskarte des ÖPNV“ bis hin zu „Immobilienbesitz“. Glücklich ist, wer die Rabattmerkmale erfüllt und dann auch noch beim Leistungsangebot durchsteigt, was der Versicherer eigentlich anbietet. Wir möchten hier auf einige Stolperfallen aufmerksam machen.

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Private Sachversicherung

Geiz ungeil

„Jetzt vergleichen und sparen.“ „Kfz Versicherung wechseln leicht gemacht.“ „Kfz-Versicherung einfach vergleichen, wechseln und sparen. Über 260 Tarifkombinationen.“ Mit diesen Angeboten locken derzeit Vergleichsportale im Internet. Denn bis zum 30. November muss seine Kfz-Versicherung kündigen, wer mit einem neuen und vermeintlich günstigeren Versicherungsvertrag ins neue Jahr starten will.

Auch Kündigungsformulare sind bereits vorbereitet und können mit einem Klick heruntergeladen werden. Die Frage ist nur: Lohnt sich das?

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Sturmschaden nach Sturm?

Das Amtsgericht (AG) Bremen hat mit Urteil vom 16. Januar 2015 (Az.: 7 C 323/14) entschieden, dass kein Sturmschaden i.S.d. Versicherungsbedingungen einer Teilkaskoversicherung vorliegt, wenn ein Ast eines Baumes einen Tag nach einem schweren Sturm auf ein Fahrzeug stürzt. Das ist selbst dann der Fall, wenn der Ast während des Sturms abgebrochen war und sich in dem Baum verfangen hatte.

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Allgemein Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Kranken & Pflege Private Sachversicherung

Sicher in die gemeinsame Zukunft

Viele Paare planen ihre Hochzeit oder Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft mit großem Aufwand. Dabei vergessen sie oft, auch für die Zeit danach rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten sollten.

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Altersvorsorge Berufsunfähigkeit Gesetzgebung Kranken & Pflege

Unisex – bald sind Frauen und Männer gleich

Männer und Frauen sind doch gleich – zumindest in der Kalkulation neuer Versicherungstarife. Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherer ab Ende 2012 nicht länger nach Geschlecht unterschiedliche Beiträge verlangen dürfen. Bislang haben deutsche Versicherungsunternehmen in vielen Sparten für Männer und Frauen getrennt kalkuliert.

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Gesetzgebung Kranken & Pflege Private Sachversicherung

Mehr Sicherheit für Ihr Recht als Versicherter geplant

Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, hat dies insbesondere in der privaten Krankenversicherung (PKV) und für die Kfz-Haftpflichtversicherung Auswirkungen. Und für Sie als Versicherte ausgesprochen positive.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Augen auf beim Rückwärtsfahren

Das Landgericht Saarbrücken hat mit Urteil vom 10. Dezember 2010 entschieden (Az.: 13 S 80/10), dass einen rückwärts aus einer Parklücke ausparkenden Autofahrer in der Regel ein alleiniges Verschulden trifft, wenn er mit einem Fahrzeug zusammenstößt, das aus einer in unmittelbarer Nähe der Parklücke befindlichen Ausfahrt kommt.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Erstes BGH-Urteil zur groben Fahrlässigkeit

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 22. Juni 2011 (Az.: IV ZR 225/10) entschieden, dass ein Vollkaskoversicherer nach neuem Recht unter ganz bestimmten Umständen in vollem Umfang von seiner Leistungsverpflichtung befreit sein kann, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit einen Unfall verursacht.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Großer Entscheidungsspielraum für Kfz-Versicherer

Das Amtsgericht Gummersbach hat mit Urteil vom 30. Oktober 2010 entschieden (Az.: 18 C 17/10), dass ein Kfz-Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht an das erteilte Regulierungsverbot seines Versicherten gebunden ist, da es in der Regel im freien Ermessen des Versicherers liegt, ob und in welcher Höhe er einen Schaden reguliert.

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Interessante Produkte Private Sachversicherung

Oldtimer clever versichern

Oldtimer sind mehr als einfach nur Autos, sie sind Legenden und lassen das Herz aller Kfz-Liebhaber höher schlagen. Wer so ein Schmuckstück sein Eigen nennt, der pflegt es, hält es in Schuss und fährt Jahr für Jahr nur wenige Kilometer. Der bis 1990 über fünf Millionen Mal gebaute 2 CV – von seinen Fans liebevoll Ente genannt – gehört hierzu und entwickelt sich mittlerweile zum Geheim-Tipp mit traumhaften Wertzuwächsen. Damit diese automobilen Schätzchen auch im aktuellen Verkehrsdschungel behütet unterwegs sind, stellen wir Ihnen heute einen Schutzschirm der Concordia Versicherung vor.

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Interessante Produkte Private Sachversicherung

Kfz-Versicherung: gönnen Sie sich den Maklerbonus

Für viele Kfz-Versicherer ist das Kfz-Geschäft nicht einfach. In Großanzeigen und Internetportalen wird um die billigsten Prämien gefeilscht. Die Konditionen müssen zwangsläufig unter diesem Preiskampf leiden. Nicht immer wird dabei den Kunden vorab auch deutlich gemacht, welche Leistungen inbegriffen sind, und welche nicht.

Wir gehen einen anderen Weg. Zusammen mit dem Versicherer HDI-Gerling haben wir einen Weg entwickelt, Ihnen gute oder sehr gute Konditionen zu bieten und gleichzeitig eine Prämie, die zu den günstigsten im Markt gehört. Dazu gewährt uns der Versicherer 13% Kompetenzrabatt auf die reguläre Prämie. Dies ist möglich, weil wir als Makler Beratungsqualität sicherstellen. Diese Ersparnis können wir voll umfänglich an unsere Kunden weiter geben. Außerdem räumt HDI-Gerling unseren Kunden diverse Leistungsverbesserungen ein. Mehr dazu am Ende des Artikels.

Möchten Sie auch von diesem Vorteil profitieren? Gerne prüfen wir Ihren derzeitigen Versicherungsschutz und Ihre Wechselmöglichkeit.

Senden Sie uns lediglich folgende zwei Unterlagen per Fax an: 040  386 640 12 oder E-Mail an: kfz@claritos.de:

  • Kopie des jüngsten Versicherungsscheins
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Alternativ können Sie hier den Fragebogen Kfz-Versicherungscheck ausdrucken und uns die Angaben später zusenden.

Folgende Leistungsverbesserungen haben wir mit HDI-Gerling für unsere Kunden vereinbart:

  • Beitragsnachlass von 13% bei Kfz von Privatkunden und Firmen-PKW mit privater Nutzung.
  • Sofern das Erstfahrzeug bereits beim HDI-Gerling (oder zur nächsten Hauptfälligkeit folgt) abgesichert ist, wird das weitere Fahrzeuge für Privatkunden in SF 5 eingestuft, sofern das Kfz nicht von Personen unter 23 Jahren gefahren wird und mindestens das 1. Kfz in Stufe 5 läuft.
  • Sofern eine SF-Klasse von 1 – 4 für das 1. Kfz oder weitere Kfz vorliegt, wird analog das hinzukommende Kfz in dieser SF-Klasse eingestuft.
  • Gilt bei Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug das Interesse des Diebes ausschließlich dem Kraftfahrzeuginhalt, so werden auch die Instandsetzungskosten aus der Beschädigung des Kraftfahrzeuges im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung vom Versicherer übernommen, soweit der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Die Entschädigung ist auf € 5.000,– begrenzt.
  • Mehrwerte für PKW und Kräder sind bis € 5.000,– (brutto) zuschlagsfrei mitversichert.
  • Kosten, für den Ersatz auf bzw. an den Scheiben befindlichen Vignetten oder Datengeräte werden bei Nachweis ersetzt.
  • Bei Schlüsselverlust durch Entwendung ersetzt der Versicherer im Rahmen der Fahrzeugteilversicherung die notwendigen Kosten für den Austausch der Kraftfahrtzeugschlösser oder die Änderung der Schlüsselcodierung bis zu einem Betrag von 1000,- €.
  • Zusammenstoß mit Tieren in der Teilkaskoversicherung durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit im Rahmen der Fahrzeugversicherung und Haftpflicht Plus (außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder seiner Teile oder bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalls infolge Alkohols oder anderer berauschender Mittel).
  • Keinen Abzug Neu für Alt: Bei einem als PKW zugelassenem Fahrzeug (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge) wir auf den Abzug verzichtet.

Diese Information stellt keine Beratung oder den Aufruf zum Produktkauf dar! Eine ordnungsgemäße Beratung besteht in jedem Fall aus einer umfassenden Risikoanalyse, Empfehlung eines oder mehrerer geeigneter Produkte und einer Begründung dieser Empfehlung.

Diese Beratung übernehmen wir gerne – kontaktieren Sie uns.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Falschparker trifft Mitverschulden

Das Amtsgericht München hat am 23. September 2009 entschieden (Az.: 341 C 15805/09), dass ein Autofahrer, der sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen und engen Stelle im absoluten Halteverbot parkt, im Fall eines Unfalls gegebenenfalls einen Teil seines Schadens selber zu bezahlen hat. Das gilt auch dann, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in die Halteverbotszone ragt.

Geklagt hatte ein Taxifahrer, der seinen Wagen im Januar 2009 am Ende eines Taxistandes abgestellt hatte. Dabei ragte das Heck des Fahrzeuges knapp 1,30 m in eine unmittelbar hinter dem Taxistand befindliche, absolute Halteverbotszone. Diese Zone war eingerichtet worden, da es an der Stelle ausgesprochen eng und übersichtlich war. Mit ihrer Hilfe sollte außerdem dort regelmäßig verkehrenden Bussen das gefahrlose Durchfahren einer in diesem Bereich befindlichen Kurve erleichtert werden. Als ein Busfahrer das verbotswidrig abgestellte Taxi passieren wollte, ereignete sich der Unfall, indem der Bus den linken Heckbereich des Fahrzeugs streifte.

Der Taxifahrer wollte den dadurch entstanden Schaden in Höhe über 3.500 Euro von dem Versicherer des Busunternehmens ersetzt haben. Dieser gab zu, dass der Busfahrer den Unfall überwiegend verschuldet hatte. Wegen des verbotswidrigen Parkens wollte sich der Versicherer trotz allem nur zu einem Teil an dem Schaden beteiligen. Das von dem Taxibesitzer angerufene Münchener Amtsgericht bestätigte das und gab seiner Klage nur zum Teil statt.

Nach Meinung des Gerichts ist ein Autofahrer, der sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen oder engen Stelle in einer Halteverbotszone abstellt, auch dann für die Folgen eines Unfalls mitverantwortlich, wenn nur ein Teil des Fahrzeugs in diese Zone ragt. Es war offenkundig, dass ein Vorbeifahren an dem Taxi des Klägers insbesondere für größere Fahrzeuge, wenn überhaupt, nur unter erschwerten Bedingungen möglich war. Die Beweisaufnahme ergab, dass bei dem Unfall nämlich nur jener Teil des Taxis beschädigt wurde, der in die Halteverbotszone hineinragte.

Zwar hätte der Busfahrer das Taxi nicht ohne Weiteres passieren dürfen. Trotz allem trifft den Taxifahrer ein nicht unerhebliches Mitverschulden. Das Angebot des Versicherers des Busunternehmens, sich zu 60 % an dem Schaden zu beteiligen, hielt das Gericht allerdings für zu gering und bemaß das Mitverschulden des Klägers mit einem Drittel.

Das Urteil ist rechtskräftig.