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Kranken & Pflege Rund ums Kind Urteile Versicherung

BGH weist renitenten Nachwuchs in die Schranken

BGH-Urteil zur Kündigung der Mitversicherung für ein Kind in privater Krankenversicherung: der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2013 entschieden (Az.: IV ZR 140/13), dass der Versicherungsnehmer den für  sein Kind geltenden Vertragsteil kündigen kann, wenn sich das in einem privaten Krankenversicherungsvertrag mitversichertes volljähriges Kind weigert, sich selber zu versichern bzw. den Nachweis einer eigenen Versicherung zu erbringen.

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Rund ums Kind

Babyalarm – Checkliste Versicherungen

Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Wie wir immer wieder beobachten können, geben Eltern manchmal auch zu viel des Guten. „Overprotected“ sind die Kleinen dann. Wir zeigen, welche Versicherungsfragen zu klären sind, und was Sie getrost sein lassen können.

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Rund ums Kind

Versicherungsschutz und Finanzen für Ihren Nachwuchs

Viele Eltern denken, ihr Kind sei ausreichend geschützt. Leider ist das nicht immer der Fall. Was Sie beachten sollten. Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Haben sie damit an alles gedacht? Nur beinhahe, wie die Praxis zeigt.

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Allgemein Private Steuern

Soziale Grundsicherung wird komplett neu gestaltet: Merkels Kabinett beschließt die Negativsteuer

Nach langen Verhandlungen im Kabinett, konnte sich heute die FDP mit ihrem Modell der Negativsteuer durchsetzen. Im Gegenzug machte Sie der CDU / CSU Fraktion weitreichende Zugeständnisse in der Atomdebatte. Für Kleinverdiener und Alleinerzieher gibt es zukünftig in vielen Fällen die Möglichkeit, sich vom Finanzamt über die so genannte Negativsteuer Geld zu holen. „Das betrifft vor allem Frauen, da sie den Großteil der niedrig Verdienenden stellen. Die Frauen sollten diese Möglichkeit stärker nützen“, rät Familienministerin Schröder. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen zahlen keine Lohnsteuer. Dies betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte. Abgaben an die Sozialversicherung fallen aber auch für die meisten „KleinverdienerInnen“ an. Denn alle ArbeitnehmerInnen, die ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, sind sozialversichert.

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Ausbildung, Studium & Berufsstart Private Steuern Rund ums Kind

Kindergeld, Kinderfreibetrag, Grenzbetrag

Wer steigt da noch durch? Meistens stellt erst das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung fest, dass kein Kindergeldanspruch mehr besteht, weil das Kind zu viel verdient. Wir zeigen hier in aller Kürze, worauf zu achten ist, damit der Kindergeldbezug nicht an ein paar Euro scheitert.

  1. Ihr Kind ist noch nicht volljährig. Minderjährige können so viel verdienen, wie sie wollen (oder können) und bleiben jederzeit kindergeldberechtigt.
  2. Ab dem Monat nach dem 18 Geburtstag, ist die Kindergeldberechtigung abhängig vom Einkommen des Kindes. Es gilt der Grenzbetrag von 8.004 €.

Diese 8.004 € heißen Grenzbetrag, weil bei einem Verdienst des Kindes ab 8.005 € p.a. aufwärts keine Kindergeldberechtigung mehr besteht. Verdient das Kind jedoch maximal 8.004 € besteht Kindergeldanspruch in voller Höhe. Im Volksmund spricht man von einer Fallbeilwirkung, die im Sommer 2010 vom Bundesverfassungsgericht auch so bestätigt wurde.

Welche Einkommen des Kindes werden dabei angerechnet?

  • Arbeitseinkommen oder Ersatzleistungen für Arbeitseinkommen (auch Elterngeld des Kindes für ein eigenes Kind)
  • Im Ausland erzielte Einkünfte, auch wenn Sie in Deutschland steuerfrei sind
  • Renten aus gesetzlicher Unfallkasse
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Elternteil

Abgezogen werden dürfen:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 €) oder tatsächliche Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Studiengebühren, Seminargebühren…)
  • Sparerpauschbetrag (801 €)
  • pauschal versteuerte Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Nicht angerechnet werden:

  • Unterhaltsleistungen der Eltern
  • Leistungen, die behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken
  • steuerfreie Einnahmen für nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter bis 2.100 € p.a.
  • Ehrenamtspoauschale bis 500 € p.a.
  • Muttschafts- und Erziehungsgeld
  • Darlehensanteil des BAföG

Es lohnt sich also rechtzeitig vor Jahresende mit den eigenen Kindern die finanzielle Situation zu klären. Kinder in der Ausbildung und im Studium können so noch rechtzeitig durch Werbungskosten (z.B. Bücher / Materialien für die Ausbildung) den Jahresverdienst senken. Oder sie jobben im Dezember einfach einige Stunden weniger.

Zur Erinnerung – die Kindergeldhöhe beträgt:

  • 184 € für das erste und zweite Kind (2.208 € p.a.)
  • 190 € für das dritte Kind (2.280 € p.a.)
  • 215 € für jedes weitere Kind (2.580 € p.a.)
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Gesetzgebung Private Steuern Rund ums Kind

Wie lange ist ein Kind noch ein Kind?

Oder mit anderen Worten: wann endet das Recht auf Kindergeldbezug durch die Eltern? Gemeinhin wird angenommen, dass am Ende der ersten Ausbildung auch die Kindergeldberechtigung der Eltern erlischt. Dies ist nicht immer richtig. Wenn ein „Kind“ nach einer abgeschlossener Berufsausbildung oder einem Studium eine weitere Ausbildung absolviert, handelt es sich um eine Berufsfortbildung im Anschluss an die erste Ausbildung.

Dies hat zwei Auswirkungen:

  1. Steuerrechtlicher Art: es handelt sich um eine Berufsfortbildung. Das „Kind“ kann nun seine Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen – im Gegensatz zur Erstausbildung, bei der Aufwendungen lediglich 4.000 € als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
  2. Kindergeldrechtlich handelt es sich jedoch nach wie vor um Berufsausbildung. Die Eltern des Kindes haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies klärt § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG: ein Kind befindet sich in Berufsausbildung, solange es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Das Berufsziel wird weitgehend von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt.

In dieser Sach hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch eine nach einer Berusausbildung zur Einzelhandelskauffrau, eine Fortbildung zur Handelsfachwirtin noch zur Berufsausbildung im Kindergeldrecht zählt. Damit haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld, bis das Kind 25 Jahre alt wird (BFH-Urteil vom 24.2.2010, III R 3/08).

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Private Sachversicherung Rund ums Kind

Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus

Es ist jedem schon passiert – kleine und größere Unfälle gehören zum Leben einfach dazu. Ob mit fünf vom Klettergerüst gefallen, mit zwölf ein Fahrradunfall oder die erste Beule am eigenen Auto, zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Und wenn die Folgen doch ernster sind, gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung, oder nicht?

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Allgemein Kranken & Pflege

Kinder haften für ihre Eltern – im Pflegefall

Wenn ein Pflegefall eintritt, sind Kinder oder Ehepartner oft nicht in der Lage, die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen auch langfristig selbst zu übernehmen. Jetzt wird ein Thema akut, das bis dahin meist ausgeblendet wurde: die finanzielle Versorgung. Zwar sind in Deutschland alle Bürger für den Pflegefall versichert, aber die Leistungen der gesetzlichen Pflichtversicherung und die eigene Rente reichen in den meisten Fällen nicht aus.

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Wenn die Pflege ebenso fürsorglich wie professionell und die Unterbringung angemessen sein soll, sind bei diesen Beträgen schnell Grenzen erreicht. Ein Platz im Pflegeheim kostet häufig 3.000 Euro oder mehr, nach oben gibt es keine Grenzen. Da ist es beruhigend, wenn zusätzlich Vorsorge getroffen wurde. Dafür bietet die private Krankenversicherung gleich zwei Varianten:

  1. Pflegetagegeld: Hier wird, ähnlich wie beim Krankentagegeld, für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit ein fester Betrag gezahlt. Damit kann die Differenz zwischen Aufwand und den gesetzlichen Leistungen bestritten werden, oder kleine Annehmlichkeiten und zusätzliche Behandlungen für den Pflegebedürftigen werden aus den Mitteln finanziert.
  2. Pflegekosten: Die Leistungen orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die durch die Pflege entstehen. Je nach Tarif werden die Kosten nach Abzug der gesetzlichen Leistungen voll oder anteilig erstattet.

Wem diese Auswahl noch nicht reicht, der kann auch bei Lebensversicherern fündig werden. Die haben lebenslange Pflegerenten im Angebot. Egal welche Lösung – wichtig ist vor allem, sich rechtzeitig zu entscheiden, damit aus dem Pflegefall kein Sozialfall wird.

Eine leistungsstarke Pflegetagegeldversicherung gibt es für einen 40jährigen Mann bereits ab 17 € im Monat, für eine gleichaltrige Frau ab 23 €. Grundsätzlich ist es wichtig, schon in jüngeren Jahren das Pflegerisiko abzusichern. Nicht nur, um das Risiko eines Pflegefalls in jungen Jahren abzusichern, sondern vor allem, damit zu dem Zeitpunkt, wenn eine Pflegeversicherung gewünscht wird, Versicherungsschutz möglich ist. Wir haben häufig die Erfahrung gemacht, dass die Kunden, die kurz vor Beginn des Ruhestands das Pflegerisiko absichern möchten, keinen Versicherungsschutz mehr erhalten, weil der Versicherer den Vertrag aufgrund von Vorerkrankungen ablehnt.

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Interessante Produkte Rund ums Kind

Kindervorsorge: alles Tip Top Tabaluga

Das Kindervorsorgekonzept „Tip-Top Tabaluga“ der uniVersa Versicherung wurde modifiziert. Doch was macht Kindervorsorge so interessant? Versicherungen führen bei Personenversicherungen, wie Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Lebensversicherungen eine Gesundheitsprüfung durch. Je älter die zu versichernde Person wird, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie wegen einer Vorerkrankung nicht mehr versichert werden kann. Mit Kindervorsorgekonzepten kann man dieses Risiko einfach ausschalten, da die jungen Kinder in der Regel gesund sind.

Was bietet Tip Top Tabaluga Neues?

  1. Neuaufnahme der Option für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bereits ab Geburt
  2. Zahnschutz mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe und Kieferorthopädie

Bisher umfasster der Schutz schon Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Naturheilverfahren sowie eine freie Krankenhauswahl mit Behandlung durch den Chefarzt. Jetzt wurden diese Leistungen noch einmal deutlich erweitert. Außerdem sind Sehhilfen und eine Auslandsreisekrankenversicherung mit versicherbar.

Über die Nachversicherungsgarantien wird sichergestellt, dass das Vorsorgekonzept auch beim heranwachsenden Kind immer aktuell bleibt. Im Tabaluga Produkt gibt es eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sofortschutz bei schweren Krankheiten, Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit. Dieser  Einschluss ist ab Geburt möglich. Mit Beginn der Ausbildung oder Ende des Studiums kann die Berufsunfähigkeitsversicherung dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.

Unsere Meinung: tip top.

Allerdings: die Kindervorsorgekonzepte am Markt sind zahlreich. Es gibt Gesundheitsvorsorge in Form von Renten und Gesundheitsleistungen, verschiedene Optionen auf Zusatzversicherungen, Produkte mit Absicherung der Versorger, und, und, und…

Wir beraten Sie gerne und prüfen, welches Produkt Ihren Bedarf am besten absichert: kindervorsorge@claritos.de.

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Altersvorsorge Geldanlage Rund ums Kind

Riestern: gebt den Kindern das Kommando

Wir berechnen, was das für Sie tut… Dass sich für Erwachsene das Riestersparen durch staatliche Förderung besonders lohnt, ist ein alter Hut. Wir zeigen Ihnen, Riestern kann sich auch für Kinder lohnen.