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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Haben Sie Ärger mit einer Bank oder einer Versicherung? Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Wir möchten Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie Sie sich über Unternehmen beschweren können.

In Sachen Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungsbereich gibt es für Kunden zahlreiche Möglichkeiten und Anlaufstellen. Neben Ombudsleuten bei Banken und dem Versicherungsombudsmann, eine Institution, die als Schlichtungsstelle zwischen Versicherer und Kunden fungiert, zählt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dazu, kurz BaFin genannt.

Gerade, wenn es einmal Ärger zwischen einem Kunden und einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank geben sollte, empfehlen sich auch erst einmal andere Anlaufstellen und Vorgehensweisen, ehe der gerichtliche Weg beschritten wird. Über das BaFin lässt sich beispielsweise prüfen, ob Unternehmen geltende gesetzliche Vorgaben erfüllen und maßgebliche Urteile ausreichend berücksichtigt haben. Auch in Bezug auf (ominöse) Wertpapier-Dienstleistungen und Angebote finden Sie hier Auskunft und geeignete Ansprechpartner.

Dennoch kann das BaFin gesetzliche Regulatorien und Entscheidungswege nicht ersetzen – und zum Beispiel keine Streitfälle entscheiden; ebenso wenig können dort Gutachten angefordert werden. Als mögliche institutionelle Anlaufstelle sollten sich betroffene oder verunsicherte Kunden die BaFin-Beschwerdeseiten trotzdem einmal ansehen.

Von Achim Schön

Knapp 20 Jahre Erfahrung in der unabhängigen Finanzberatung, davon 6 in leitender Position mit Personalverantwortung zeichnen Achim Schön aus. Er verfügt über wertvolle Kontakte zu in- und ausländischen Banken, Privatinvestoren und Venture-Capital-Gesellschaften. Sein Schwerpunkt ist die langfristig orientierte strategische Kundenberatung.

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