Smartphones sind immer mehr Menschen lieb und teuer – aber lohnt es sich, diese gegen Schäden und Diebstahl zu versichern? In der Regel wohl kaum, meinen wir und die Experten vom Bund der Versicherten.
Einers der häufigsten auftretenden Risiken ist der Diebstahl des iPhones, Samsung Galaxy oder sonstigen Smartphones. Was fällt uns hierzu bei den angebotenen Versicherungen am Markt auf? Nicht in jeder Police ist automatisch auch der Diebstahlsschutz enthalten. Bei vielen Angeboten ist dieser als Leistungserweiterung kostenpflichtig zusätzlich abzusichern. Diese Flexibilität ist wünschenswert. Denn wird das Mobiltelefon aus einem geschlossenen Gebäude entwendet wird, übernimmt – sofern vorhanden – die private Hausratversicherung die finanzielle Entschädigung. Mit einer Einschränkung: meist wird nur der niedrigere Zeitwert des Gerätes gezahlt, jedoch nicht der deutlich höhere Anschaffungswert.
Viele Policen sind ohnehin nur auf neue Smartphones ausgerichtet und enthalten mitunter eine Selbstbeteiligung, die vor allem bei Diebstahl bis zu 25% des Neuwerts betragen kann. Andere erstatten nicht den Anschaffungswert, sondern stellen ein neues Handy zur Verfügung.
Das Angebot des Anbieters Handyschutz24 (Tarif Premium) sieht zum Beispiel so aus:
- Mindestlaufzeit: ein Jahr für eine Prämie von 95,40 €
- Selbstbeteiligung bei Sachbeschädigung: 35 €
- Selbstbeteiligung bei Diebstahl: 25% des Kaufpreises
- Im Schadensfall wird mit folgender Priorität reguliert: Reparatur, Ersatzgerät, Kaufpreiserstattung.
Kann das Smartphone nicht repariert werden, behält sich der Anbeiter ausdrücklich vor, auch ein gebrauchtes Gerät zur Verfügung zu stellen. Erst an letzter Stelle erfolgt eine Kaufpreiserstattung, allerdings mit Abzügen. Denn ersetzt wird nur der Zeitwert. So erhält der Kunde für ein iPhone 5 (Neupreis 899 €) bei einem Diebstahl im
- Jahr 674 € (899 € – 25% Selbstbeteiligung)
- Jahr 494 € (80% von 899 € – 25% Selbstbeteiligung)
- Jahr 314 € (60% von 899 € – 25% Selbstbeteiligung)
Anders gerechnet: wird das Smartphone im dritten Jahr geklaut, wäre es nahezu irrelevant, ob der Kunde zuvor eine Versicherung abgeschlossen hat oder nicht (314 € Erstattung abzgl. dreimal 95,40 € Beitrag = 27,80 €).
Fazit: Der Extra-Abschluss einer Smartphone-Versicherung empfiehlt sich in der Regel nicht. Es sei denn Ihr Handy wird kurz nach der Anschaffung geklaut oder geht durch einen Bedienungsfehler defekt.
Achten Sie auf eine “ordentliche” Absicherung im Rahmen Ihrer Hausratpolice (zum Beispiel bei Diebstahl aus Kfz, am Arbeitsplatz etc.). Als Selbständiger können Sie prüfen, ob evtl. eine Elektronikversicherung für Ihr Unternehmen Sinn macht. Dann ist nicht nur das Handy, sondern die gesamte Firmenelektronik gegen Diebstahl, unsachgemäße Behandlung und alle weiteren denkbaren Gefahren abgesichert.