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Elternunterhalt – wenn Kinder zu Versorgern werden

Von Vincent Schmalbach Elternunterhalt ist ein Thema, vor dem es Vielen graut. Angst macht sich breit, wenn das Sozialamt Auskunft über die Einkünfte der Kinder des Pflegebedürftigen anfordert. Aber es ist nun einmal Pflicht, dass Kinder ihre Eltern unterstützen, wenn sie zu einem Pflegefall werden. Die Pflegekasse übernimmt hier einen Zuschussbetrag für die Pflege, Unterkunft und Versorgung sind aber vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Wenn nun aber die Rente oder das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, dann sind verschiedene Maßnahmen ins Auge zu fassen, bei denen auch die Kinder des Pflegebedürftigen finanziell einbezogen werden können.

Zuerst wird der Pflegebedürftige sein eigenes Vermögen einsetzen müssen, um die Kosten für die Heimunterbringung zu decken. In den meisten Fällen ist das aber nur möglich, wenn der Pflegebedürftige Vermögenswerte hat, die er gewinnbringend veräußern kann, wie zum, Beispiel eine Immobilie, Schmuck oder Erbstücke. Hierbei steht ihm ein Selbstbehalt, von zurzeit 2.600 € Bargeld, zu. Wenn allerdings kaum Einkommen und veräußerbare Stücke vorhanden sind, gibt es die Unterstützung durch das Sozialamt. Das Sozialamt ist nun berechtigt, die Einkommensverhältnisse des Ehepartners und der Kinder des Pflegebedürftigen auf eine mögliche Deckung der Kosten hin, zu überprüfen Hier gilt die Reihenfolge: erst Ehepartner, wenn dann die Kosten nicht gedeckt sind, die Kinder.

Wenn das Sozialamt nun an die Kinder des Pflegebedürftigen tritt, dann ist die erste Frage: Wie viel muss ich von meinem Einkommen abgeben, was darf ich behalten? Eines vorneweg, wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. Wenn kein oder nur ein sehr geringes Einkommen vorliegt, dann kann das Sozialamt auch nichts verlangen. Ansonsten bleibt ein Selbstbehalt bei allein stehenden Personen von 1.500 € monatlich unberührt. Bei Ehepartnern beträgt der Selbstbehalt insgesamt 2.700 €.

Dabei werden Ausgaben berücksichtigt, die notwendig sind, um Kredite zurückzahlen, Unterhaltsverpflichtungen für Kinder zu leisten, für Aufwendungen, die sich aus der Berufstätigkeit ergeben und für die private Altersvorsorge. Bei der Reihenfolge, wenn mehrere Kinder vorhanden sind, entscheidet es sich natürlich nach der Höhe des Einkommens, wer wie viel zahlt. Entweder können alle Kinder durch ihren Anteil die Summe decken, oder es bezahlt jedes Kind nach den errechneten Möglichkeiten des Einkommens und das Sozialamt übernimmt einen eventuell fehlenden Betrag.

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