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Geldanlage Gesetzgebung

Neue Regeln für Investmentfonds

Für Sommer 2013 sind neue Regelungen für Investmentfonds geplant – hier ein kurzer Ausblick auf die Einflussfaktoren und die geplanten Änderungen.

Voraussichtlich im Sommer 2013 ist es soweit: Neue Regeln für offene Investmentfonds und geschlossene Fonds werden in einem vollkommen neuen Gesetz zusammengefasst, unter dem ebenfalls neuen Oberbegriff Investmentvermögen. Damit geht der deutsche Sonderweg bei sogenannten geschlossenen Fonds langsam seinem Ende zu.Die Bundesregierung verfolgt mit diesem umfassenden Regelwerk für offene Investmentfonds und unternehmerische Beteiligungsmodelle (= geschlossene Fonds) eine sehr weitgehende Regulierung der Anlagebranche, zugunsten des Anlegerschutzes. Der Grund hierfür: bis spätestens 22. Juli 2013 muss die Bundesrepublik als Gesetzgeber eine entsprechende EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM) in nationales Recht umsetzen.

Kunden mit einem mittel- oder längerfristigen Anlagehorizont sollten sich deshalb durchaus jetzt schon mit den wichtigsten Änderungen vertraut machen – entsprechende neue Begriffe und Modelle stellen wir hier kurz vor. Unter dem Begriff Investmentvermögen werden dann alle Beteiligungen von Kunden an offenen und geschlossenen Fonds zusammen gefasst.

Wichtigste Änderung im Bereich der geschlossenen Fonds: das Gesetz sieht vor, dass die Güter, in die investiert werden darf, zukünftig gesetzlich limitiert sind. Dazu gehören nach derzeitigem Stand Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, erneuerbare Energien, Anteile an anderen geschlossenen Fonds und Projektgesellschaften sog. öffentlich-privater Partnerschaften. Die Möglichkeit, zukünftig  in Oldtimer, Wein oder Lebensversicherung zu investieren, findet sich aber nicht im aktuellen Vorschlag.

Eine Merkwürdigkeit ist im Bereich Private Equity zu verzeichnen: der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Fondsmanager kein eigenes Geld mehr in ihre Fonds investieren sollen. Gerade das scheint aus unserer Sicht aber ein wirksames Qualitätskriterium zu sein.

AIF steht für Alternativer-Investmentfonds. Dazu zählen unter anderem Hedge-Fonds und geschlossene Fonds. Ein EU-AIF ist demnach Angebot aus einem anderen Land der Europäischen Union. AIFs müssen zukünftig zahlreiche Regeln einhalten, um die Zulassung für Privatanleger zu erreichen.

OGAW ist die Abkürzung für Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere – damit sind offene Investmentfonds gemeint, analog ist ein EU-OGAW ein Investmentfonds aus einem anderen EU-Staat.

Investment-AG eine prinzipiell für Privatanleger vorgesehene Art Aktiengesellschaft, die im Wesentlichen den bisherigen Investmentfonds entspricht.

Investment-KG Investmentkommanditgesellschaften, die anstelle der bisher üblichen geschlossenen Fonds treten.

Es empfiehlt sich also, als Anleger voraus zu schauen. Dabei unterstützen wir Sie gerne ganz individuell, um Risiken zu erkennen und Chancen zu nutzen – mit einer bedarfsgerechten Beratung.

Einen ausführlichen Ausblick finden Interessierte auf den Online-Seiten des Wirtschaftsmagazins impulse.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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