Kategorien
Private Sachversicherung

Versicherungsschutz: Kunden haben Ansprüche, aber auch Pflichten

Wenn es um individuellen Versicherungsschutz geht, haben Kunden nicht nur Ansprüche, sondern auch Pflichten: das hört man nicht gerne. Doch wer es hört, hat es später mitunter leichter.

Bereits bevor ein Versicherungsfall eintritt, sollte der versicherte Kunde nicht nur seine möglichen Leistungen, sondern eben auch seine wichtigen Pflichten kennen. Damit er im Schadenfall alles “richtig macht”. Denn auch wenn ihm vertraglich und prinzipiell für einen Schaden eine Entschädigung zusteht, muss er sich an so genannte Obliegenheitspflichten halten; ansonsten muss er mit möglichen Nachteilen oder Konsequenzen bis zum (prozentualen) Wegfall seines Versicherungsschutzes rechnen. Wichtige Aspekte dazu regelt bereits – unabhängig vom individuellen Vertrag – das VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz).

Ganz oben in der Pflichtenliste steht die wahrheitsgemäße Auskunft. Das bedeutet, dass sämtliche vom Versicherer gewünschten Auskünfte bei der Beantragung einer Versicherungspolice wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Zusätzlich muss der Kunde dem Versicherungsunternehmen mitteilen, wenn sich etwas an seiner Lebenssituation, im Beruf oder im Freizeitverhalten geändert hat. Also ob er, beispielsweise mit dem Drachenfliegen begonnen hat, am Stahlofen steht statt am Schreibtisch zu sitzen oder ob sich hinsichtlich der Hinterbliebenenabsicherung etwas geändert hat (zum Beispiel im Zuge einer Heirat/Scheidung). Ebenso wichtig wäre es, beispielsweise im Zuge einer längerfristigen Sanierung den Versicherer zu informieren, dass das Gebäude eingerüstet werden wird.

Aber nicht nur vorbeugend bestehen Auskunftspflichten, sondern auch im konkreten Schadensfall. Denn hierbei muss der Versicherte bemüht sein, den Schaden so gering wie möglich ausfallen zu lassen, zum Beispiel das Wasser abzustellen, wenn ein Leitungsschaden besteht bzw. – als Sonderfall im Kfz-Versicherungsbereich – kein pauschales Schuldgeständnis abzugeben, da der Versicherer immer auch eine mögliche Mitschuld anderer Verkehrsteilnehmer prüft.

Ebenso muss eine Schadensmeldung zeitnah und umfassend erfolgen, und sollte am besten – neben einer mündlichen Information – sicherheitshalber immer auch schriftlich angezeigt werden. Wird gegen den Versicherten ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der Streit verkündet, muss er dies als Versicherungskunde auch dem jeweiligen Versicherungsunternehmen unverzüglich melden.

Eine fachlich kompetente Beratung hilft jedoch bereits vor Vertragsabschluss, sowohl das individuell passende Produkt zu wählen als auch die eigenen Pflichten als Versicherungskunde zu beachten. Und auch im Schadensfall sind Sie bei Ihrem Berater gut aufgehoben – so leistet eine unabhängige Beratung einen wichtigen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz und vertraglicher Rechtssicherheit.

Übrigens: unser Claritos Schadenmanagement begleitet Sie bei einem Schaden unabhängig vom Versicherer.

Von Ákos Benkö

Seit mehr als 25 Jahren bin ich beruflich mit Finanzdienstleistungen beschäftigt: bei der Hannover Rück und viele Jahre als Geschäftsstellenleiter bei MLP bevor ich 2002 mit Jochen Sturtzkopf die auf die Finanzberatung von Akademikern spezialisierte LOYAS Private Finance AG gegründet habe. 2007 habe ich das Unternehmen verkauft.

2009 habe ich zusammen mit Johannes Zeyse die Claritos - Sozietät für Finanzplanung & Handel gegründet. Mein Themenschwerpunkt ist Investieren in Immobilien.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert