Viele Paare planen ihre Hochzeit oder Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft mit großem Aufwand. Dabei vergessen sie oft, auch für die Zeit danach rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten sollten.
Es soll der schönste Tag im Leben werden. Damit alles stimmt, treffen die meisten Paare aufwendige Hochzeitsvorbereitungen. Das richtige Datum, ein perfektes Kleid, der passende Rahmen, die Hochzeitstorte, Gästeliste, Sitzordnung oder Wunschliste für Geschenke – alles will sorgfältig bedacht werden.
Was die angehenden Eheleute aber häufig vergessen: Mit ihrer Hochzeit ändert sich einiges – auch finanziell. Dafür Vorkehrungen zu treffen, ist mindestens so wichtig wie ein rauschendes Fest. Nicht alles muss sofort erledigt sein, sollte aber auch nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Unsere etwas andere To-Do-Liste für junge Paare:
- Güterstand regeln
- Ehevertrag schließen
- Steuerklassenwahl
- Testament (privat oder Notar)
- Pflegevollmacht, Bankvollmacht erteilen
- Private Versicherungen prüfen:
- Hausratversicherung
- Privathaftpflicht
- Rechtsschutz
- Kfz (evtl. günstigerer Vertrag durch Zweitwagenregelung)
- Bezugsrecht Kapitalversicherungen aktualisieren
- Absicherung des Partners prüfen, insbesondere, wenn Kinder zu versorgen sind
- Berufsunfähigkeit absichern
- evtl. Krankenversicherung wechseln oder ergänzen.
Häufig bietet eine Hochzeit gute Chancen, Geld zu sparen, weil zum Beispiel Versicherungen zusammengelegt werden können (Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Hausrat). Gleiches gilt für Mitgliedschaften wie beim ADAC. Auf der anderen Seite bedeutet eine Ehe auch, Verantwortung zu übernehmen. Deshalb sollten beide Partner prüfen, wie der andere versorgt ist, falls ihm etwas zustößt, und rechtzeitig Vorsorge treffen.
Auch für bereits langjährig glücklich Verheiratete gilt: jede Versorgung muss von Zeit zu Zeit überprüft werden, damit sie immer passt. Der häufigste Fehler, den wir beobachten: die Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen wird nicht regelmäßig überprüft. Und so sind oft noch die Eltern oder der ehemalige Partner als bezugsberechtigt eingetragen, obwohl dies schon lange nicht mehr gewünscht wird. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann sogar richtig teuer werden. Da der Erbschaftssteuerfreibetrag für Eltern nur 100.000 € beträgt, kann bereits die Auszahlung einer Lebensversicherung im Todesfall zur Steuerpflicht führen.
Wir helfen frischvermählten, aber auch allen anderen Paaren, ihre gemeinsame Zukunft sicher zu gestalten. Fordern Sie einfach unseren Leitfaden „Erben, Schenken, Vorsorgen“ an.