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Rente mit 67 bleibt ein Thema

Ab diesem Jahr beginnt die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Doch die politische Diskussion und die damit verbundene Unsicherheit sind geblieben. Prominente Politiker stellen das eigentlich bereits beschlossene Procedere in Frage oder wünschen sich eine Aussetzung der Rente mit 67. Denn derzeit geht nur circa ein Viertel der Beschäftigten nach dem 60. Lebensjahr noch einer sozialversicherungspflichtigen Berufstätigkeit nach. Hier werden nicht nur die Politik sondern auch die Unternehmen gefragt sein, altersgerechte Modelle und Möglichkeiten zu schaffen.

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BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. April 2011 entschieden (Az.: X R 1/10), dass Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, grundsätzlich dem durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführten Besteuerungsanteil unterliegen. In einem weiteren Verfahren ging es um Grundsatzfragen der Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.

Geklagt hatte eine Frau, die im Februar 2003 die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt hatte. Über diesen Antrag wurde jedoch erst zwei Jahre später, wenn auch zugunsten der Klägerin, entschieden. Die fällig werdende Nachzahlung sollte nach Ansicht des zuständigen Finanzamtes aber nicht etwa nach den für das Jahr 2003 geltenden Regeln versteuert werden, sondern mit den für die Klägerin deutlich ungünstigeren Steuersätzen des Jahres 2005. Wäre die Nachzahlung vor dem Jahr 2005 erfolgt, hätte der steuerpflichtige Rentenanteil lediglich 32 % und nicht 50 % Besteuerungsanteil betragen.