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Urteile Versicherung

BGH-Urteil zu Falschangaben im Antrag

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 12. März 2014 entschieden (Az.: IV ZR 306/13), dass ein Versicherer selbst dann vom Vertrag, in dessen Antrag ein Versicherungsnehmer oder sein beauftragter Makler arglistig falsche Angaben gemacht hat, zurücktreten kann, wenn er den Versicherten im Antragsformular nicht oder nicht ausreichend über die Folgen von Falschangaben belehrt hat.