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Urteile Versicherung

Ein Satz heiße Ohren

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 4. November 2013 entschieden (Az.: L 2 R 438/13 ER), dass unangemessene Verzögerungen bei der Versorgung eines gesetzlich Versicherten mit einem Hilfsmittel dazu führen können, dass ein Sozialversicherungsträger per gerichtlichem Eilentscheid dazu verpflichtet wird, die Auswahl eines bestmöglichen Hilfsmittels einem Fachbetrieb zu übertragen.