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Altersvorsorge Generationenberatung

Fällige Lebensversicherung – was nun?

30 Jahre lang eingezahlt, und jetzt wird die Lebensversicherung in wenigen Monaten fällig. Was tun mit dem Geld? Jedes Jahr zahlen deutsche Lebensversicherer rund 55 Milliarden Euro an Ablaufleistungen aus. Fragt man jedoch Kunden, wissen viele auch wenige Monate vor dem Ablauftermin noch nicht, was sie mit dem Kapital machen werden.

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Altersvorsorge Geldanlage

Garantiezins sinkt – was nun?

Alles wird schlechter – auch der Garantiezins der deutschen Lebensversicherer. Mit diesem Tenor berichtete die Presse über die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, den Garantiezins zum 1. Januar 2012 auf 1,75 Prozent zu senken. Aber stimmt das wirklich?

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Altersvorsorge Geldanlage

Rechnungszins der Lebensversicherer sinkt

ab Januar 2012 von den zur Zeit gültigen 2,25% auf 1,75%. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als Formsache. Für bestehende Verträge ändert sich nichts. Die Senkung des Garantiezinses betrifft nur ab dem 01.01.2012 beginnende Verträge. Mit dieser Senkung erleben wir das Allzeit-Tief der Garantiezinsen von Lebensversicherungsverträgen:

In einschlägigen Presseartikeln wird diese Herabstufung des Garantiezinses negativ beurteilt. Siehe dazu zum Beispiel: Kathrin Gotthold in der Welt

Diese reflexhafte Meinungsbildung „niedrig = schlecht“ ist auf den ersten Blick vielleicht plausibel, doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese Nachricht unserer Meinung nach als positiv. Dazu muss man einige Fakten zum Garantiezins oder Höchstrechnungszins kennen:

  1. Der Garantiezins ist der Zins, den der Versicherer dem Kunden mindestens zahlen muss. Allerdings nicht auf seinen Beitrag, sondern auf den Sparanteil seines Versicherungsvertrags. Ein Kunde, der 100 € pro Monat in seinen Vertrag zahlt, spart beispielsweise 70 € pro Monat, die restlichen 30 € werden für sonstige Ausgaben, vor allem Verwaltungs- und Risikokosten benötigt.  Die restlichen 70 € werden mit dem Garantiezins über die gesamte Vertragslaufzeit verzinst.
  2. Der Garantiezins ist eine garantierte Leistungszusage, die der Versicherer einhalten muss. In den seltensten Fällen besteht die Leistung des Kunden aber nur aus dem Garantiezins. Der Kunde erhält zusätzlich eine Überschussbeteiligung. 2009 lag die Leistung aus Garantiezins und Überschüssen im gewichteten Mittel bei 4,30 % (Quelle: Assekurata).
  3. Um den Garantiezins sicher abbilden zu können, muss der Versicherer einen Teil der Kundengelder in sicher verzinste Werte anlegen. Je niedriger das aktuelle Zinsumfeld ist, desto größer ist der Anteil der Kundengelder, die in diese sicheren Anlagen investiert werden müssen.
  4. Ein niedrigerer Garantiezins bedeutet umgekehrt mehr Freiheit des Versicherers bei der Investition der Kundengelder.

Da diese freien Anlagen des Versicherers in der Regel gerade bei der langfristigen Geldanlage überdurchschnittliche Erträge erwirtschaften können, ist die Senkung des Garantiezinses ein positives Signal. So kann der Versicherer mehr Geld in Aktien investieren und damit bei guter Marktentwicklung höhere Erträge erzielen (siehe dazu unseren Investmentratgeber: Profitieren Sie vom langfristigen Aktientrend).

Allerdings gilt weiterhin die viel wichtigere Frage, ob eine kapitalgebundene Lebens- oder Rentenversicherung für die langfristige Geldanlage überhaupt das richtige Produkt ist. Wir empfehlen allen Kunden, dies sorgfältig zu bewerten.

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* vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.