Wir zeigen Ihnen einige Stolperfallen bei der Suche nach dem besten Kfz-Versicherungsangebot.

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Das Amtsgericht Bremen hat entschieden, dass kein Sturmschaden einer Teilkaskoversicherung vorliegt, wenn ein Ast eines Baumes einen Tag nach einem schweren Sturm auf ein Fahrzeug stürzt. Das ist selbst dann der Fall, wenn der Ast während des Sturms abgebrochen war und sich in dem Baum verfangen hatte.