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Beschenken Sie Weihnachten nicht das Finanzamt

Eine große Zahl von Arbeitnehmern kommt glücklicherweise immer noch in den Genuss einer Bonuszahlung zum Jahresende, dem Weihnachtsgeld. Doch bei einem genauen Blick auf den Lohnzettel wird schnell klar – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt oft nur ein Teil der Sonderzahlung übrig. Und während das Ihre Weihnachtsfreude vielleicht etwas trübt, freut sich das Finanzamt: Denn neben dem direkten Abzug vom Bonus erhöht dieses Extrageld zugleich das gesamte Bruttogehalt und damit den jährlich anfallenden und anrechenbaren Steuersatz des Arbeitnehmers. Doch, das muss nicht sein!