Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am 19. Mai 2015 entschieden (5 K 1792/12), dass Arbeitnehmer, die sich beim Ruhestandseintritt für eine Kapitalabfindung ihrer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Pensionskasse entscheiden, diesen Betrag nur ermäßigt versteuern müssen.
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 17. Juni 2014 (Az.: 3 AZR 757/12) entschieden, dass eine unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung einer Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung zulässig sein kann, vor allem, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind.
Der Staat fördert eine betriebliche Altersversorgung mit attraktiven Steuervorteilen. Aber viele Arbeitnehmer nutzen diese Chance noch nicht. So sichern Sie sich die Vorteile. Mit einer zusätzlichen Altersversorgung über den Betrieb schlagen Arbeitnehmer gleich zwei Fliegen mit einer Klappe.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Urteilen vom 7. November 2013 (Az.: L 5 KR 65/13 und L 5 KR 5/13) entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gegenüber Pflichtversicherten nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Pensionsordnung geht vor
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 10. Dezember 2013 entschieden (Az.: 3 AZR 796/11), dass eine Bestimmung in einer Pensionsordnung, nach der ein Anspruch auf eine Invalidenrente bei Berufsunfähigkeit nur besteht, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls mindestens das 50. Lebensjahr erreicht hat, nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt.
Früher in Rente
Manch einer will partout nicht länger und manch einer kann einfach nicht mehr. Immer wieder überlegen Berufstätige, wie lange sie eigentlich noch arbeiten wollen oder müssen. Doch dafür ist es gut zu wissen, wie sich die jeweilige Entscheidung auf die eigene Altersvorsorge auswirkt. Zumal dabei auch etwaig existierende private oder betriebliche Rentenerträge zu berücksichtigen sind.
Eine Erfahrung, die wir in unseren Beratungen immer wieder machen: junge gesunde Menschen möchten sich nicht gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit (BU) absichern, obwohl sie es problemlos könnten. Und Menschen mit Vorerkrankung, denen der Wert körperlicher Unversehrtheit und Schaffenskraft bewusst geworden ist, möchten sich BU-versichern, können es aber nicht mehr oder nur zu erschwerten Bedingungen.
Das Jahr 2013 ist nun schon einen Monat alt. Wir haben uns daran gewöhnt, die Datumsangabe am Ende mit dreizehn abzuschließen. Anbei geben wir einen kleinen Überblick, was sich dieses Jahr in Sachen Vorsorge geändert hat oder noch ändern wird.
Unter dem reißerischen Titel „Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge bringt nichts“ veröffentlichte der Arbeitsrechtsprofessor (sic!) Ulrich-Arthur Birk in der Süddeutschen einen Artikel über die fehlende Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. Wie auch schon in der Debatte zur Rendite bei Riesterrenten schafft Herr Birk vor allem eins: er bringt sich selbst ins Gespräch. Die Süddeutsche wird es ihm danken. Wir ascheune unss an, ob der professor auch inhaltlich etwas zur Sache beizutragen hat.
Helmut Schmidt ermunterte Anfang November im hamburger Michel die Deutschen dazu, weniger zu arbeiten und mehr Geld auszugeben. Darüber berichtet zum Beispiel das Hamburger Abendblatt (für Abonnenten: Abendblatt vom 09.11.2012 für Nicht-Abonnenten nur kostenfrei in der mobilen Version). Wir präsentieren in unser losen Reihe zur betrieblichen Altersvorsorge heute die passende Lösung dazu: Arbeitszeitkonten.
Nachdem wir gestern deutlich gemacht haben, dass bei einer Einkommenserhöhung lediglich 45% des Mehraufwands bei unserer Beispielkundin Frau Zuverlässig ankommen („Mehr Netto vom Brutto – das Problem„), stellen wir Ihnen heute eine mögliche Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung vor: betriebliche Altersvorsorge (bAV).
In unserer losen Folge zum Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden wir heute ein ganz simples Beispiel darstellen, warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Interesse haben sollten, bei der nächste Gehaltserhöhung über den Spielraum nachzudenken, den die bAV bietet.