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2013 – Vorsorge und Pflege

Das Jahr 2013 ist nun schon einen Monat alt. Wir haben uns daran gewöhnt, die Datumsangabe am Ende mit dreizehn abzuschließen. Anbei geben wir einen kleinen Überblick, was sich dieses Jahr in Sachen Vorsorge geändert hat oder noch ändern wird.

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Kranken & Pflege

Bevor es richtig teuer wird

Eine private Pflegeversicherung bietet wichtigen Schutz für den Pflegefall. Aber bald wird sie deutlich teurer. Warum Männer schnell handeln sollten.

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Gesetzgebung Kranken & Pflege

Schluss mit dem kleinen Unterschied

Der kleine Unterschied zeigte Wirkung. Bislang mussten Männer in der privaten Krankenversicherung weniger zahlen als Frauen. Damit ist bald Schluss. „Warum Männer nicht zuhören und Frauen schlecht einparken“, verspricht ein Ratgeber Einblicke in die unterschiedlichen Welten von Männern und Frauen.

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Männer werden teurer

Brüssel macht Männer und Frauen gleich – zumindest in der Kalkulation von ersicherungen. Das bringt wenig Vorteile und viele Nachteile. Wir zeigen die wesentlichen Auswirkungen. Die schlechte Nachricht zuerst: Viele Tarife werden teurer. Gerade Männer müssen für ihre Alters- und Invaliditätsvorsorge in Zukunft tiefer in die Tasche greifen.

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Unisex – bald sind Frauen und Männer gleich

Männer und Frauen sind doch gleich – zumindest in der Kalkulation neuer Versicherungstarife. Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherer ab Ende 2012 nicht länger nach Geschlecht unterschiedliche Beiträge verlangen dürfen. Bislang haben deutsche Versicherungsunternehmen in vielen Sparten für Männer und Frauen getrennt kalkuliert.

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Gleichstellung: Frauen und Männer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Woche entschieden, dass die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mit unterschiedlichen Versicherungsprämien vereinbar ist, die auf das Merkmal Geschlecht zurückgehen. Bevor wir hier in das Jammern der Versicherer mit einstimmen, möchten wir erst einmal anhand einiger Beispiele den zukünftig nicht mehr haltbaren Tatbestand erläutern:

  1. Versicherer kalkulieren mit mit sogenannten Sterbetabellen (hier: DAV 2004 R) mit unterschiedlichen Lebenserwartungen für Männer und Frauen.
    • ein heute Geborener wird statistisch als Frau demnach 106 Jahre, als Mann nur 103 Jahre alt
    • eine Mensch, der heute 65 Jahre alt ist, wird statistisch als Frau 92 Jahre, als Mann nur 89 Jahre alt
  2. Auswirkungen in der Risikolebensversicherung: bei gleicher Leistung, zahlt eine Frau nur ca. 2/3 des Beitrags, den ein Mann zahlen muss
  3. Auswirkung in der Rentenversicherung: eine Frau muss ca. 5 – 10% mehr einzahlen, um eine gleich hohe Rente zu erhalten
  4. Auswirkung in der Privaten Krankenversicherung (PKV): auch hier spielt die höhere Lebenserwartung eine wichtige Rolle, so dass Frauen derzeit einen höheren Beitrag als Männer zahlen. Je nach Versicherer und Tarif können hier Beitragsunterschiede von bis zu 30% bestehen. Falsch ist jedoch die Annahme, dass Frauen in der PKV die möglichen Schwangerschaftskosten alleine tragen müssen. Diese wurden bereits im Zuge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gleichmäßig auf Männer- und Frauentarife verteilt.

Zukünftig gilt für Neuverträge ab spätestens Dezember 2012, dass Versicherungsprämien sich nicht mehr am Geschlecht einer Person orientieren dürfen. Somit werden die Versicherungsunternehmen sogenannte Unisex-Tarife anbieten müssen. Bestehende Verträge sind davon nicht direkt betroffen.

Versicherungsprämien werden steigen

Die Entscheidung des EuGH, so ist es derzeit in fast allen Presseartikeln nachzulesen, mehrheitlich abgelehnt. Der Präsident des Bundesverbands deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz sagt dazu:„Durch das EuGH-Urteil werden die Versicherer fortan gezwungen sein, Ungleiches gleich zu behandeln und deshalb aus kalkulatorischen Gründen in ihre Prämie einen zusätzlichen Risikopuffer einzubauen. Damit werden sich Prämien für die Versicherungskunden verteuern.“

„Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Andere freuen sich, dass nun ein weiterer Schritt zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern gegangen werden muss. Festzuhalten ist auf jeden Fall, dass die gleiche Behandlung von Männer und Frauen den Versicherern ein Unterscheidungsmerkmal nimmt, mit dem bisher versucht wurde, Tarife dem individuellen Risiko anzupassen. Zukünftig werden Frauen die Risikolebensversicherungstarife von Männern subventionieren, während Männer mit ihren Beiträgen die Rentenversicherungen von Frauen bezuschussen.