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Pensionsordnung geht vor

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 10. Dezember 2013 entschieden (Az.: 3 AZR 796/11), dass eine Bestimmung in einer Pensionsordnung, nach der ein Anspruch auf eine Invalidenrente bei Berufsunfähigkeit nur besteht, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls mindestens das 50. Lebensjahr erreicht hat, nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt.