Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Urteilen vom 7. November 2013 (Az.: L 5 KR 65/13 und L 5 KR 5/13) entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten gegenüber Pflichtversicherten nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Schlagwort: Direktversicherung
Am 28.09.2010 hat das BVerfG entschieden (1 BvR 1660/08), dass privat finanzierte Direktversicherungen im Alter, hinsichtlich der Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung, den privaten Lebensversicherungen gleichzustellen sind. Das gilt allerdings nur, solange der Arbeitnehmer während der Zeit der Beitragszahlung auch Versicherungsnehmer des Vertrages war. Denn dann handelt es sich nach Auffassung der Richter nicht mehr um betriebliche Altersversorgung.