Gesetzliche Einlagensicherung auf 100.000 € verdoppelt

Ab dem 31. Dezember 2010 sind Bankeinlagen gesetzlich bis zu einer Höhe von 100.000 € abgesichert. Bisher war die Einlagensicherung auf 50.000 € limitiert. Kunden von Genossenschaftsbanken genießen nach wie vor ein deutlich höheres Schutzniveau. Bei diesen Banken sind alle Einlagen aufgrund des seit über sieben Jahrzehnten praktizierten Institutsschutzes unbegrenzt geschützt. Bei Gemeinschaftskonten versteht sich die Anspruchsgrenze je Gläubiger. Jeder Gläubiger hat für seinen Anteil einen entsprechenden Entschädigungsanspruch. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung ist Voraussetzung dafür, dass ein Institut zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird. Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind von der Zuordnung zu einer entsprechenden Entschädigungseinrichtung befreit, solange sie durch ihre Verbände einer Einrichtung angehören, welche die Liquidität und die Solvenz dieser Institute absichert.

Freiwillige Einlagensicherung

Daneben existiert das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen, welches bereits vor der Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung existierte. Die Leistungen daraus sind nicht gesetzlich garantiert. Während die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und Kreditgenossenschaften das Ziel der Institutssicherung verfolgen, sichert der Einlagensicherungsfonds privater Banken direkt die Einlagen der Gläubiger, und zwar in Höhe von bis zu 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals des betreffenden Kreditinstituts. Die Kundengelder von Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden indirekt, dafür jedoch unbegrenzt Gewähr leistet. Die Leistungen der freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind für die Kunden jedoch nicht gesetzlich garantiert.

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Johannes Zeyse

Über Johannes Zeyse

1971 in Hamburg geboren, bin ich nach Ausbildung und Studium in Bielefeld im Jahr 1999 gerne mit meiner Familie in die Hansestadt zurück gekehrt. Seit Mitte der 90er Jahre habe ich als Diakon verschiedene Leitungsfunktionen in der Sozialen Arbeit ausgeübt. Als unabhängiger Finanzdienstleister berate ich seit Anfang des Jahrtausends anspruchsvolle Privatkunden. Mein inhaltliches Interesse galt und gilt insbesondere dem Thema erfolgreiche Geldanlagen und faire Produkten. Zusammen mit Ákos Benkö habe ich 2010 die Claritos - Sozietät für Finanzplanung gegründet, für die ich als Berater und Geschäftsführer tätig bin. Mit diesem Unternehmen bringen wir Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen, vornehmlich für Privatkunden und Freiberufler.

6 Gedanken zu „Gesetzliche Einlagensicherung auf 100.000 € verdoppelt

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    1. Johannes ZeyseJohannes Zeyse Artikelautor

      Aus unserer Sicht lohnt sich der aufwändige Vergleich von Tagesgeldern nicht. Die Zinserträge sind derzeit so gering, dass nur bei sehr großen Anlagebeträgen überhaupt ein nenneswerter Zinsertrag zustande kommt. Oft führt dabei der Aufwand, das Tagesgeldkonto neu einzurichten, die Formalitäten zu vollziehen usw. zu keinem vergleichbaren Ertrag.

      Viel wichtiger wäre es, wenn Anleger sich Gedanken machen, warum Sie überhaupt kurzfristig Gelder anlegen möchten, und warum sie davor zurückschrecken, längerfristige Verbindlichkeiten bzw. Geldanlagen mit Schwankungen einzugehen.

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