Es ist keine gesetzliche Neuerung, aber dennoch einen Bericht Wert, da wir in unseren Kundengesprächen immer wieder sehen, dass dieser Regelung nicht bekannt ist. Rechnungen über private Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar. Ob Sie Maler-, Maurer oder Sanitärarbeiten durchführen lassen, ode rein Au-pair in Anspruch nehmen, ist dabei egal. Sogar Gartenarbeiten und Schornsteinfegerkosten sind steuerlich ansetzbar. Dabei können 20 Prozent der Ausgaben direkt von der Steuer abgezogen werden, und zwar bis zu 6.000 € Rechnungsbetrag. Daraus ergibt sich im besten Fall eine Steuerersparnis von 1.200 €.
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Wartungsarbeiten (z.B. Rohr- oder Dachrinnenreinigung, Schornsteinfeger)
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Reparaturarbeiten (z.B. Entfernung von Graffiti, Dachausbesserung,)
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Instandhaltungen (z.B. Anbringung einer Wärmedämmung, Gartenarbeiten, Installationsarbeiten, Fenster- oder Türenmodernisierung)
- sonstige Dienstleistungen (z.B. Au-pair (50% der Kosten), Hausmeister, Putzkraft, Reinigung der Kleidung, Winterdienst)
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Der Dienstleister muss eine Rechnung ausstellen, aus der die Arbeitsleistung hervorgeht.
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Die Überweisung muss bargeldlos erfolgen.
Au-pair Kosten: 5.500 €50% absetzbar: 2.750 €Handwerkerkosten: 3.800 €davon Arbeitskosten: 2.200 €Gesamt absetzbar: 4.950 €20% Steuerabzug: 990 €