Kategorien
Allgemein Immobilien Private Steuern

Haushaltsnahe Dienstleistungen: gerne andere machen lassen

Es ist keine gesetzliche Neuerung, aber dennoch einen Bericht Wert, da wir in unseren Kundengesprächen immer wieder sehen, dass dieser Regelung nicht bekannt ist.  Rechnungen über private Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar. Ob Sie Maler-, Maurer oder Sanitärarbeiten durchführen lassen, ode rein Au-pair in Anspruch nehmen, ist dabei egal. Sogar Gartenarbeiten und Schornsteinfegerkosten sind steuerlich ansetzbar. Dabei können 20 Prozent der Ausgaben direkt von der Steuer abgezogen werden, und zwar bis zu 6.000 € Rechnungsbetrag. Daraus ergibt sich im besten Fall eine Steuerersparnis von 1.200 €.

Allerdings dürfen nur die reinen Arbeitsleistungen abgezogen werden, nicht die Anschaffungskosten für Material, Farbe oder Pflanzen. Folgende Arbeiten sind anerkannt, sofern Sie im oder rund um die eigengenutzte Immobilie durchgeführt werden:
  • Wartungsarbeiten (z.B. Rohr- oder Dachrinnenreinigung, Schornsteinfeger)
  • Reparaturarbeiten (z.B. Entfernung von Graffiti, Dachausbesserung,)
  • Instandhaltungen (z.B. Anbringung einer Wärmedämmung, Gartenarbeiten, Installationsarbeiten, Fenster- oder Türenmodernisierung)
  • sonstige Dienstleistungen (z.B. Au-pair (50% der Kosten), Hausmeister, Putzkraft, Reinigung der Kleidung, Winterdienst)
Weitere Voraussetzungen, die Sie beachten sollten:
  • Der Dienstleister muss eine Rechnung ausstellen, aus der die Arbeitsleistung hervorgeht.
  • Die Überweisung muss bargeldlos erfolgen.
Unser Tipp: beauftragen Sie den Handwerker / Dienstleister vor der Rechnungserstellung, dass die Arbeitskosten getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden. Das erspart Ihnen mühseliges Nachfragen und Diskussion mit dem Finanzamt.
Der Steuerabzug erfolgt direkt von der zu zahlenden Steuerlast. Das bedeutet, dass die Steuererleichterung unabhängig vom persönlichen Steuersatz immer gleich hoch ausfällt.
Beispielrechnung:
Au-pair Kosten:                5.500 €
50% absetzbar:                            2.750 €
Handwerkerkosten:        3.800 €
davon Arbeitskosten:                    2.200 €
Gesamt absetzbar:                               4.950 €
20% Steuerabzug:                                 990 €