Kategorien
Geldanlage Private Steuern

Abgeltungssteuer gilt nicht immer ab

Die Abgeltungssteuer wurde eingeführt, um vielen Privatanlegern die Steuererklärung zu erleichtern. Erklärtes Ziel war die Herausnahme der Kapitaleinkünfte aus der Steuererklärung durch ein einfaches und transparentes Steuermodell.

Die Abgeltungssteuer wurde eingeführt, um vielen Privatanlegern die Steuererklärung zu erleichtern. Erklärtes Ziel war die Herausnahme der Kapitaleinkünfte aus der Steuererklärung durch ein einfaches und transparentes Steuermodell. Dieses ist in vielen Fällen gelungen, zahlreiche Anleger sollten allerdings weiterhin die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung erfassen. Wir zeigen Ihnen,auf welche Anleger dies zutrifft.

Verheiratete mit zu versteuerndem Einkommen unter 30.800 € (Ledige: 15.400 €) haben einen Steuersatz von unter 25%. Sofern die Bank bei diesen Personen Kapitalerträge abgeführt hat, weil der vorhandene Freibetrag überschritten wurde, erhaält dieser Personenkreis über den Umweg Steuererklärung der Kapitaleinkünfte eine Rückerstattung. Das gilt auch dann, wenn gar keine weiteren Steuern gezahlt wurde, weil zum Beispiel keine anderen Einkünfte erzielt wurden.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Einnahmen keine Steuern zahlen müssen, haben Sie auch die Möglichkeit, beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung zu erhalten, die Sie Ihrer Bank vorlegen können. Die Bank führt dann künftig keine Steuern mehr an das Finanzamt ab, auch wenn die Einkünfte Ihren Sparerfreibetrag in Höhe von 1.602 € (801 €) übersteigen sollten.

Kirchensteuerpflichtige, die durch die Bank keine Kirchensteuer abgeführt haben, sind verpflichtet, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, damit die Kirchensteuer nachträglich berechnet und abgeführt werden kann. Tipp: diesen Aufwand können Sie umgehen, wenn Sie die Bank über die Kirchensteuerpflicht informieren. Die Bank berechnet dann die Höhe der Kirchensteuer und den Sonderausgabenabzug.

Ausländische Kapitalerträge, auch von ausländischen Investmentfonds, sind imme rin der Steuererklärung anzugeben, da hier keine abgeltungssteuer abgeführt wird.

Haben Sie bei mehreren Kreditinstituten Geldanlagen, so ist es schwierig, den Sparerfreibetrag gemäß den tatsächlichen Erträgen aufzuteilen, weil diese im Voraus häufig nicht feststehen. Dies kann dazu führen, dass Abgeltungssteuer abgeführt wird, obwohl noch Freibeträge zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen daher, Kapitalanlagen bei einer Bank zusammenführen und zeigen Ihnen gerne, dass sich dies doppelt günstig auswirkt: optimale Ausnutzung von Freibeträgen und Verlustverrechnungen, sowie Gebührenersparnis.

Wir finden für Sie die Depotbank, die zu Ihnen passt.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert