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Kranken & Pflege

Neues beim Auslands-Krankenversicherungsschutz

Nur mit privater Absicherung haben gesetzlich Krankenversicherte auch ab 2013 Schutz im Urlaub.

Noch ist die Skisaison im vollen Gange, die Pisten in den traditionellen Wintersportländern bevölkert und im Falles eines Sturzes ist man in der Regel über die eigene gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland abgesichert. Doch das gilt nur noch für dieses Jahr. Denn jetzt hat der Gesetzgeber entschieden, dass dieser kostenlose Zusatzschutz von den gesetzlichen Krankenkassen ab 2013 nicht mehr angeboten werden darf. Bisher haben von diesem “Bonus” immerhin mehr als 2 Millionen gesetzlich Versicherte profitiert.

Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen, wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen dort zusätzlich zahlen müssen.

In solchen Fällen können private Zusatzpolicen helfen: Auch wenn diese extra kosten, sind sie vergleichsweise günstig zu haben. Vor allem gelten sie weltweit und bezahlen im Notfall auch den wichtigen und – meist sehr teuren – medizinischen Rücktransport nach Hause.

Sollten Sie zu den Betroffenen zählen, empfiehlt es sich rechtzeitig bei eventuellen Neuabschlüssen oder Laufzeitverlängerungen die künftige Gesetzeslage ab 2013 schon mit zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gerne dazu.

Das Handelsblatt berichtte bereits zum Thema:„Aus für kostenlose private Auslandsreise-Krankenpolice“

Von Achim Schön

Knapp 20 Jahre Erfahrung in der unabhängigen Finanzberatung, davon 6 in leitender Position mit Personalverantwortung zeichnen Achim Schön aus. Er verfügt über wertvolle Kontakte zu in- und ausländischen Banken, Privatinvestoren und Venture-Capital-Gesellschaften. Sein Schwerpunkt ist die langfristig orientierte strategische Kundenberatung.

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