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Woran Ex-Selbstständige beim Thema Versicherung denken sollten

Sie waren beruflich selbstständig und möchten wieder als Angestellter arbeiten? Dann sollten Sie an folgendes denken: in der privaten Krankenversicherung und in der Altersvorsorge können Änderungen nötig werden. Auch kann es ratsam sein, sich nicht von Berufshaftpflichtverträgen und anderen betrieblichen Versicherungen zu trennen.

Einmal selbstständig, immer selbstständig? Die Zeit der linearen Karrieren ist vorbei. Mitunter wechseln nicht nur berufliche Perspektiven, sondern auch Vertrags- bzw. Angestelltenverhältnisse im Laufe eines Berufslebens – zum Beispiel, weil jemand ein lukratives Angebot bekommt.Dabei gilt es, auch in Sachen Versicherungsschutz an einiges zu denken. Vor allem, wenn Sie als Ex-Selbstständiger nun wieder ins Angestelltenverhältnis eintreten. In diesem Fall sollten Sie Ihre Versicherungen neu sortieren, besonders in der privaten Krankenversicherung (PKV) und bei der bisherigen Altersvorsorge könnten Änderungen nötig sein. Überlegen Sie dabei jedoch gut und verzichten Sie nicht voreilig auf möglicherweise noch wichtigen Schutz.

Ganz wichtig ist dies bei einer Berufshaftpflichtpolice – vor allem in punkto ausreichender Nachversicherungszeit. Denn hier können mögliche Garantie- oder Schadenersatzansprüche auch über Ihre Zeit als Unternehmer hinausgehen; mitunter treten Mängel erst viel später auf.

Doch auch bestimmte Sachversicherungen können noch sinnvoll sein. Das gilt etwa für Elektronikpolicen, die teuer eingekaufte Geräte absichern. Hierbei greift in der Regel auch ein besonderes Kündigungsrecht.

Generell gilt: Fällt die selbstständige Tätigkeit und damit das versicherte Risiko weg, sollten Sie problemlos aus einem Vertrag heraus kommen und können sogar bereits gezahlte Prämien anteilig zurück erhalten. Wichtig ist, rechtzeitig zu klären, ob die betrieblichen Policen fortgeführt werden sollen, wenn die Firma verkauft oder der vormalige Firmensitz vermietet wird. Hier müssen Versicherer und Käufer/Mieter in die Klärung einbezogen werden.

Auch bei privaten Policen empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme: Zuvor privat Krankenversicherte müssen mitunter wieder in eine gesetzliche Kasse wechseln – es sei denn, ihr sozialversicherungspflichtiges Jahresgehalt liegt über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Auch bei der Rechtsschutzversicherung besteht meist Klärungsbedarf. Das gilt genauso, wenn der Unternehmer seinen Berufsunfähigkeitsschutz mit seiner Altersvorsorge verknüpft hat. Hier gilt es steuerliche und förderfähige Aspekte genau im Auge zu behalten. Zudem kann ein neues Arbeitsverhältnis auch neue Perspektiven innerhalb der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bieten.

Eine unabhängige und unverbindliche Beratung kann Ihnen als Ex-Selbstständiger bei allen Absicherungs- und Vorsorgemaßnahmen individuell helfen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

Mehr zum Thema erfahren Sie auf den Online-Seiten des Wirtschaftsmagazins impulse.de.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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