Kategorien
Urteile Versicherung

BGH: VZ Hamburg siegt gegen Deutschen Ring

Der Bundesgerichtshofs teilt mit, dass dieser eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Deutscher Ring Lebensversicherung über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen zugunsten der Verbraucherschützer entschieden wurde. Ehemalige Kunden des Deutschen Rings können eine Nachberechnung ihrer Rückkaufswerte beanspruchen. Das Urteil entfaltet eine branchenweite Signalwirkung.

In der Pressemitteilung Nr. 122/2012 des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25.07.2012 heißt es, dass dieser gestern eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Deutscher Ring Lebensversicherung über die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen zugunsten der Verbraucherschützer entschieden (Az.: IV ZR 201/10) hat. Ehemalige Kunden des Deutschen Rings können eine Nachberechnung ihrer Rückkaufswerte beanspruchen. Das Urteil entfaltet eine branchenweite Signalwirkung.

Kunden, die zwischen 2002 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und später wieder gekündigt haben, können eine nachträgliche Auszahlung erwarten. Die Bedingungen für die Rückerstattung bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen sind laut BGH intransparent, unwirksam und stellen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Nach Auffassung der Richter müssen die Kunden schon bei Abschluss einer Lebensversicherung auf einen Blick erkennen können, welche Verluste sie machen, wenn sie vorzeitigen aus einem Vertrag aussteigen. Für Verträge, die ab 2008 geschlossen wurden, verwendet die Assekuranz Tabellen, die die Abzüge in Euro ausweisen. Die Verluste bei vorzeitiger Kündigung entstehen, weil Verkaufsprovisionen und eine Strafgebühr von den Kundeneinzahlungen abgezogen werden. Oft haben die Kunden daher weniger als die Hälfte der eingezahlten Summe wiederbekommen.

Voraussichtlich wird der BGH in anderen Verfahren ähnlich entscheiden. Offen sind noch Verfahren gegen den Marktführer Allianz, die Ergo, Generali und Iduna. Allein beim Deutschen Ring sind ca. 50.000 ehemalige Kunden hiervon betroffen. Die Entscheidung gilt aber für Millionen weiterer Kunden. Jährlich geben rund 3,2 Mio. Kunden ihren Vertrag vorzeitig auf, z.B. wegen Scheidung, Immobilienkauf oder Arbeitslosigkeit. Es damit zu rechnen, dass die Versicherer pro gekündigten Vertrag durchschnittlich 500,- € pro Vertrag zurückerstattet müssen.

Kunden, die eine fondsgebundene Lebensversicherung wieder aufgegeben haben, können aber nicht von der BGH-Entscheidung profitieren. Ebenso müssen Kunden, die ihre Police vor dem 1. Januar 2009 bereits gekündigt haben,zur Kenntnis nehmen, dass ihre Ansprüche mittlerweile verjährt sind. Laut Pressesprecher vom Deutschen Ring will man sich versichererseitig darauf berufen.

Hingegen sollen Kunden, die bereits mit Hinweis auf die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Ansprüche angemeldet haben, entschädigt werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nicht in der Lage zu beziffern, wie viele Verträge von der BGH-Entscheidung betroffen sind.  Unklar ist auch, wie andere Versicherer auf das Urteil reagieren.  Allianz und Signal-Iduna möchten erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die Generali zieht sich sogar darauf zurück, dass das Urteil nur gegen den Deutschen Ring ergangen sei. Für Rückzahlungen aus dem Streit mit der Verbraucherzentrale Hamburg hat die Allianz sicherheitshalber Rückstellungen von 117 Mio. € gebildet. Laut der Ratingagentur Assekurata hatte die Allianz Lebensversicherung 2010 einen Marktanteil von 17,7 %, der deutsche Ring einen Anteil von 0,71 %. Sollten andere Versicherer von ähnlichen Belastungen durch das Urteil betroffen sein, müsste die Branche mit mehreren 100 Mio. € Aufwand rechnen.

Die Rating-Agentur Fitch gibt bereits Entwarnung und sieht die Auswirkung des neuen Urteils auf die Versicherungsbranche und auf deren Ratings als minimal an, da die in Rede stehenden Gesamtbeträge für die Finanzkraft der deutschen Versicherer nicht von hohem Gewicht wären. Des weiteren machen nur wenige Versicherungskunden ihre Ansprüche geltend. Daher wird das BGH-Urteil die Einstufung der Lebensversicherer nicht beeinflussen. Die meisten Versicherer haben zudem längst Rückstellungen gebildet.

Verbraucherschützer ermutigen die Kunden, ihre Rechte wahrzunehmen und erwarten sogar, dass die Versicherer aktiv auf ihre Kunden zugehen und ihnen eine Rückerstattung wie bei Rückrufaktionen im Autobereich anbieten.

___________________________

Mitteilung des Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. – BMVF

Von Gastautor

Wir laden regelmäßigGastautoren ein, in unserem Blog interessante Beobachtungen und Artikel zu veröffentlichen. Diese Beiträge erscheinen mit der Kennung Gastautor. Im jeweiligen Beitrag findet sich eine exakte Quellenangabe bzw. Autorenangabe.
Wenn Sie ebenfalls einen interessanten Beitrag zu unserem Blog besteuern möchten, kontaktieren Sie uns gerne.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert