Wenn der Urlaub unbeschwert verlaufen soll, ist gute Vorbereitung wichtig. Dazu zählt auch die Frage, ob die eigene Haftpflichtversicherung urlaubstauglich ist. So langsam aber sicher geht es los: Viele Menschen treffen Vorbereitungen für ihren Sommerurlaub. Es sollen die schönsten Wochen des Jahres werden, verspricht die Werbung. Aber durch ein Missgeschick kann die Urlaubsfreude schnell getrübt sein.
Ein Glas Rotwein, falsch abgestellt, ruiniert Sofa und Teppichboden im südlichen Urlaubsdomizil. Oder die vergessene Herdplatte im gemieteten dänischen Ferienhaus: Als die Urlauber vom Abendspaziergang am Strand zurückkehren, haben dichte Rauschschwaden das Mobiliar bereits unbrauchbar gemacht. Was nun?
Mietsachschäden an Mobiliar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind bei vielen privaten Haftpflichtverträgen nicht versichert. In diesem Fall kann eine kleine Unachtsamkeit die Urlaubskasse ganz erheblich strapazieren, und aus den schönsten Wochen des Jahres werden die teuersten.
Ebenfalls oft nicht bedacht: die Ausfalldeckung. Gerade im Ausland gibt es zahlreiche Personen, die nicht über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Doch auch in Deutschland haben drei von zehn Menschen keine Privathaftpflichtversicherung. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil dieses Personenkreis auch nicht über die Einkünfte bzw. das Vermögen verfügt, im Schadensfalle Ersatz zu leisten. Hier greift die sog. Ausfalldeckung. Sie stellt Sie so, als ob der Schädiger eine Privathaftpflichtversicherung hätte und steht für den entstandenen Schaden ein.
Sie sehen: eine gute Haftpflichtversicherung lohnt sich.Wir beraten Sie gern!