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Private Sachversicherung

Haftpflicht versichern – aber richtig!

Experten sind sich einig: die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Aber nicht jeder Vertrag ist sein Geld wirklich wert. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen, und das unbegrenzt. Schnell kommen hohe Forderungen zusammen.

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Rund ums Kind

Babyalarm – Checkliste Versicherungen

Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Wie wir immer wieder beobachten können, geben Eltern manchmal auch zu viel des Guten. „Overprotected“ sind die Kleinen dann. Wir zeigen, welche Versicherungsfragen zu klären sind, und was Sie getrost sein lassen können.

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Private Sachversicherung

Nicht versichert – dennoch geleistet

Stellen Sie sich vor, Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt auch Schadenfälle, die gar nicht versichert sind. Wir bieten unseren Kunden diese sogenannte erweiterte Vorsorgeklausel in der Privathaftpflicht ab sofort an.

Im Versicherungsfall gelten dann auch Risiken, welche im Rahmen des Vertrags nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen in Deutschland frei erhältlichen leistungsstärkeren Tarif automatisch entsprechend den dort vereinbarten Regelungen mitversichert.

Kurz gesagt: Ihre Privathaftpflichtversicherungen ist stets die beste in Deutschland. Und dass alles zu einem Preis von unter 100 € p.a.

Interessiert? Wir beraten Sie gerne!

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Rund ums Kind

Versicherungsschutz und Finanzen für Ihren Nachwuchs

Viele Eltern denken, ihr Kind sei ausreichend geschützt. Leider ist das nicht immer der Fall. Was Sie beachten sollten. Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Haben sie damit an alles gedacht? Nur beinhahe, wie die Praxis zeigt.

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Private Sachversicherung

Ist Ihre Haftpflicht urlaubsreif?

Wenn der Urlaub unbeschwert verlaufen soll, ist gute Vorbereitung wichtig. Dazu zählt auch die Frage, ob die eigene Haftpflichtversicherung urlaubstauglich ist. So langsam aber sicher geht es los: Viele Menschen treffen Vorbereitungen für ihren Sommerurlaub. Es sollen die schönsten Wochen des Jahres werden, verspricht die Werbung. Aber durch ein Missgeschick kann die Urlaubsfreude schnell getrübt sein.

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Kranken & Pflege Private Sachversicherung

Abgefahren: Ski und Rodel gut

Wenn man bedenkt, dass sich ein knappes Drittel aller von den Unfallversicherungen registrierten Sportunfälle beim Skifahren oder Rodeln ereignen, ist es erstaunlich, dass die meisten Wintersport-Enthusiasten in dieser Hinsicht kaum optimal abgesichert sind. Immerhin summieren sich diese schmerzhaften und mitunter in langwierige Komplikationen ausufernden Ereignisse zu rund 20.000 Skiunfällen pro Jahr. Nur beim Fußball – mit allerdings bedeutend mehr Beteiligten – ereignen sich noch mehr Verletzungen.

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Freiberufler & Gewerbe Private Sachversicherung

60.000 können nicht irren!

In unserer Maklergenossenschaft germanBroker.net begrüßen wir 60.000sten privaten Sachversicherungsvertrag. Zusammen mit mehr als 250 Maklerkollegen haben wir für unsere Kunden zwei einmalige Versicherungslinien auf den Markt gebracht. Dabei haben wir uns unserer täglichen Beratungserfahrung bedient und mit etablierten Versicherer ein Konzept umgesetzt, in dem jeder Kunde geeigneten Versicherungsschutz findet.

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Private Sachversicherung

Schlüsselverlust kann teuer werden

Geht ein wichtiger Schlüssel verloren, kostet das Zeit und Nerven. Eine gute Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der Verlust nicht auch noch ins Geld geht. Wer seinen Haus- oder Wohnungsschlüssel verliert, sollte so schnell wie möglich ein neues Schloss einbauen lassen, wenn er den Versicherungsschutz seiner Hausratversicherung nicht gefährden will.

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Immobilien Private Sachversicherung

Sonnige Aussichten

Photovoltaik setzt sich durch. Immer mehr Haushalte produzieren ihren eigenen Strom. Mit dem passenden Versicherungsschutz bleibt die Freude an der Solarenergie ungetrübt. Die Sonne scheint! Was für manche nur die wichtigste Voraussetzung für Wochenend und Freizeitspaß bedeutet, bringt anderen bares Geld.

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Rund ums Kind

Schulanfang – Kinder richtig absichern

„non scholae sed vitae discimus“ sagten schon die alten Römer.Auch in diesem Jahr begrüßen deutsche Schulen wieder Tausende von Schulanfängern. Für uns Anlass, über die Absicherung von Kindern im nachzudenken und darüber zu berichten. Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt birgt neue Risiken – aber auch einen gewissen gesetzlichen Unfallschutz.

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Ausbildung, Studium & Berufsstart Interessante Produkte Private Sachversicherung Rund ums Kind

Wenn der Schädiger keine Haftpflicht hat

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, sagt ein Sprichwort. Viel schlimmer aber ist, auf einem unverschuldeten Schaden auch noch sitzenzubleiben, weil der Schädiger weder finanzielle Mittel noch eine Haftpflichtversicherung hat. Jörg L. hatte ein solches Erlebnis. Als er in der Abenddämmerung auf einem Spaziergang durch den Stadtpark unterwegs war, überholte ihn ein  Fahrradfahrer mit hoher Geschwindigkeit.

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Private Sachversicherung Rund ums Kind

Fahrradunfall bei Dunkelheit mit Folgen

Das Landgericht München I hat einen Vergleich zweier Radfahrer vom 15.6.2010 veröffentlicht (Az.: 17 O 18396/07), wonach sie bei einem Unfall bei Dunkelheit auf jeden Fall ein Mitverschulden trifft, wenn sie sich nicht genau an die gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungs-Vorschriften halten.

Der Kläger befuhr mit seinem Rennrad bei Dunkelheit einen Radweg in den Münchener Isarauen, als ihm eine Gruppe von Mountainbikern entgegen kam. Dann kam es mit einem dieser Radler zu einer Kollision, da sich vermutlich die Lenker der Fahrräder ineinander verhakt hatten. Dabei erlitt der Kläger eine Fraktur des zweiten Halswirbels, eine Gehirnerschütterung, Prellungen sowie Schürfwunden und hatte Glück im Unglück, da die Halswirbelverletzung zu keiner Querschnittslähmung führte. Dennoch erlitt der Mann einen Dauerschaden.

Der Beklagte wurde für den Unfall verantwortlich gemacht, da dieser sein Mountainbike lediglich mit einem Aufstecklicht ausgestattet hatte, welches nach Aussage des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls nur noch schwach geleuchtet haben soll. Er habe den Entgegenkommenden daher zu spät wahrgenommen. Dem gegenüber wies der Beklagte jede Schuld weit von sich. Er behauptete, der Kläger verfügte über keinerlei Fahrradbeleuchtung und war vielmehr mit einer batteriebetriebenen Stirnlampe unterwegs, die er an seinem Fahrradhelm befestigt hatte.

Im anschließenden Rechtsstreit wurde durch Aussagen von Zeugen sowie durch die Ermittlungen eines Sachverständigen festgestellt, dass das Aufstecklicht des Beklagten zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich nicht mehr mit voller Kraft geleuchtet hatte. Die Stirnlampe des Klägers war hingegen möglicherweise aufgrund seiner auf einem Rennrad gebeugten Körperhaltung nicht oder zumindest nicht ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer zu erkennen.

Das Münchener Landgericht ging davon aus, dass es letztlich beiden Unfallbeteiligten an einer ausreichenden und vor allem ordnungsgemäßen Beleuchtung fehlte. Gemäß § 67 Absatz 1 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) ist es Fahrradfahrern zwar erlaubt, eine Batterie-Dauerbeleuchtung zu benutzen. Außer bei Rennrädern mit einem Gewicht von nicht mehr als elf Kilogramm besteht trotz allem die Verpflichtung, ein Fahrrad mit einem dynamobetriebenen Licht auszustatten. Selbst wenn das Rennrad des Klägers nicht mehr als elf Kilogramm gewogen haben sollte und somit eine Batteriebeleuchtung ausgereicht hätte, hätte er dafür sorgen müssen, dass die von ihm verwendete Stirnlampe ausreichend im Sinne der StVZO zu sehen war. Wegen der Art der Anbringung der Lampe konnte er diesen Beweis jedoch nicht erbringen.

Letztlich war keine genaue Aufklärung des Unfallgeschehens möglich, so dass sich die Parteien unter Vermittlung des Münchener Landgerichts verglichen. Danach ist jeder der beiden Radler jeweils zur Hälfte für den Unfall verantwortlich.

Für den Kläger bedeutet dies, dass ihm die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000,- Euro sowie die Hälfte der Regulierung seines sonstigen Schadens zugestanden wurde.

Unser Tipp: prüfen Sie gerade in der dunklen Jahreszeit zwei Dinge:

  1. Ihr Fahrradlicht (oder Autobeluchtung) – denn Unfallvermeidung ist der wirksamste Schutz
  2. Ob Sie einen gültigen Privathaftpflicht-Schutz verfügen – für die nicht vermeidbaren Fälle.

Andernfalls müssten Sie die Kosten eines solchen Urteils aus eigener Tasche begleichen.

Für Studenten und Eltern von Studenten haben wir einen kurzen Leitfaden zusammengestellt, um zu prüfen, ob ein eigener Versicherungsschutz notwendig ist: Brauchen Studenten eine eigen Haftpflichtversicherung?