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Wenn der Schädiger keine Haftpflicht hat

Die Versicherung bei Forderungsausfall kann als Deckungserweiterung in eine private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sie leistet, wenn der Schadenverursacher den Schaden nicht begleichen kann und keine Haftpflichtversicherung besteht. Damit wird der Versicherte so gestellt, als wenn der Schadenverursacher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätte.

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, sagt ein Sprichwort. Viel schlimmer aber ist, auf einem unverschuldeten Schaden auch noch sitzenzubleiben, weil der Schädiger weder finanzielle Mittel noch eine Haftpflichtversicherung hat. Jörg L. hatte ein solches Erlebnis. Als er in der Abenddämmerung auf einem Spaziergang durch den Stadtpark unterwegs war, überholte ihn ein  Fahrradfahrer mit hoher Geschwindigkeit.

Den Spaziergänger hatte er wohl übersehen, und das riskante Ausweichmanöver im letzten Augenblick misslang. Der Fahrradfahrer machte einen Satz und landete auf dem Rasen. Jörg L. hatte es böse erwischt: Gehirnerschütterung, Prellungen und Verletzungen der rechten Hand. Die Ärzte diagnostizierten einen Handanbruch sowie mehrere Kapselrisse.

Neben starken Schmerzen bedeutete das für den selbstständigen Fotografen vor allem eines: Verdienstausfall. Vorhandene Aufträge konnte er nicht ausführen, neue nicht akquirieren, weil der Heilungsfortschritt nicht absehbar war. Die Pechsträhne setzte sich fort, denn der Fahrradfahrer, ein junger Mann, hatte weder Geld noch eine Haftpflichtversicherung. Nach vier Monaten summierte sich der Verlust nach Abzug des Krankentagegeldes auf geschätzte 20.000 Euro. Mittlerweile sind die Verletzungen verheilt, aber der finanzielle Schaden bleibt. Jörg L. ist aus Schaden klug geworden. Er hat mittlerweile seine private Haftpflichtversicherung um Schutz gegen Forderungsausfall ergänzt.

Die Versicherung bei Forderungsausfall kann als Deckungserweiterung in eine private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Sie leistet, wenn der Schadenverursacher den Schaden nicht begleichen kann und keine Haftpflichtversicherung besteht. Damit wird der Versicherte so gestellt, als wenn der Schadenverursacher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätte.

Schützen Sie sich rechtzeitig davor, nach einem unverschulden Missgeschick auch noch die finanziellen Folgen selbst tragen zu müssen. Als Makler prüfen wir den Leistungsumfang Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und beraten Sie über sinnvolle Deckungserweiterungen. Die Forderungsausfallversicherung halten wir für sehr wichtig, so dass Sie in allen von uns empfohlenen Produkten als Standardschutz ohne Selbstbehalt mit vereinbart ist.

Diese Information stellt keine Beratung oder den Aufruf zum Produktkauf dar! Eine ordnungsgemäße Beratung besteht in jedem Fall aus einer umfassenden Risikoanalyse, Empfehlung eines oder mehrerer geeigneter Produkte und einer Begründung dieser Empfehlung. Diese Beratung übernehmen wir gerne – kontaktieren Sie uns.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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