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Rund ums Kind

Schulanfang – Kinder richtig absichern

„non scholae sed vitae discimus“ sagten schon die alten Römer.Auch in diesem Jahr begrüßen deutsche Schulen wieder Tausende von Schulanfängern. Für uns Anlass, über die Absicherung von Kindern im nachzudenken und darüber zu berichten. Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt birgt neue Risiken – aber auch einen gewissen gesetzlichen Unfallschutz.

„non scholae sed vitae discimus“ sagten schon die alten Römer.Auch in diesem Jahr begrüßen deutsche Schulen wieder Tausende von Schulanfängern. Für uns Anlass, über die Absicherung von Kindern im nachzudenken und darüber zu berichten. Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt birgt neue Risiken – aber auch einen gewissen gesetzlichen Unfallschutz.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt das Kind auf dem Weg zur und von der Schule sowie während des Aufenthalts in der Schule. Alle Schüler sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese kommt für finanzielle Folgen auf, wenn sich die Kleinen beispielsweise auf dem Schulhof oder im Sportunterricht verletzen, sowie auf dem Weg zur Schule stürzen. Eltern sollten einen Unfall stets umgehend der zuständigen Unfallkasse melden, um spätere Ansprüche nicht zu gefährden. Für Schüler erfolgt diese Mitteilung an den Unfallversicherer in der Regel über die zuständige Schule. Doch Vorsicht: Umwege auf dem Schulweg werden von den gesetzlichen Unfallkassen häufig bereits als Leistungsausschluss gewertet, es sei denn der Umweg hängt direkt mit dem Schulbesuch zusammen.

Um solche Streitereien zu vermeiden, und auch die weiteren Lebensbereiche außerhalb der Schule abzusichern, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Viele Kinder lernen neue Freunde kennen, mit denen sie auch nach der Schule zusammen spielen und toben wollen. Die private Unfallversicherung leistet bei jedem Unfall, von dem das Kind betroffen ist. Weiterer Vorteil: die Versicherungsleistung kann frei als einmalige Leistung oder lebenslange Rente vereinbart werden. Ergänzend dazu gibt es Kinderinvaliditätsversicherung, die nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei schweren Krankheiten eine finanzielle Entschädigung bieten.

Kinder können beim Spielen oder unachtsamen Verhalten einen Verkehrsunfall verursachen. Laut Gesetz sind Kinder allgemein bis zum 7. Lebensjahr und im Straßenverkehr sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nicht deliktfäig, so dass sie selbst bei eindeutigem verstoß gegen Verkehrsregeln nicht für die Unfallfolgen verantwortlich gemacht werden können. Sollte es hier dennoch Forderungen von Unfallbeteiligten geben, schützt die private Haftpflichtversicherung der Eltern. Zu deren Aufgabe gehört nicht nur die Leistung im Schadensfall zu übernehmen, sondern auch unbegründete Forderungen abzuwehren – gegebenenfalls auch vor Gericht.

Sichern Sie Ihre Kinder in jeder Hinsicht gut ab – und lassen Sie sich dabei individuell beraten.

Von Johannes Zeyse

2010 habe ich zusammen mit Ákos Benkö Claritos gegründet, um Klarheit ins Thema Finanzen und Versicherungen für unsere Kunden zu bringen. Mein fachliches Interesse gilt insbesondere dem Thema faire Produkte und nachhaltige Geldanlage. 2015 habe ich mich als Generationberater (IHK) qualifiziert, um meinen Kunden eine adäquate Begleitung in Sachen Ruhestands- und Nachfolgeplanung zu ermöglichen.

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