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Rund ums Kind

Babyalarm – Checkliste Versicherungen

Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Wie wir immer wieder beobachten können, geben Eltern manchmal auch zu viel des Guten. „Overprotected“ sind die Kleinen dann. Wir zeigen, welche Versicherungsfragen zu klären sind, und was Sie getrost sein lassen können.

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Kranken & Pflege Private Sachversicherung

Abgefahren: Ski und Rodel gut

Wenn man bedenkt, dass sich ein knappes Drittel aller von den Unfallversicherungen registrierten Sportunfälle beim Skifahren oder Rodeln ereignen, ist es erstaunlich, dass die meisten Wintersport-Enthusiasten in dieser Hinsicht kaum optimal abgesichert sind. Immerhin summieren sich diese schmerzhaften und mitunter in langwierige Komplikationen ausufernden Ereignisse zu rund 20.000 Skiunfällen pro Jahr. Nur beim Fußball – mit allerdings bedeutend mehr Beteiligten – ereignen sich noch mehr Verletzungen.

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Freiberufler & Gewerbe Private Sachversicherung

60.000 können nicht irren!

In unserer Maklergenossenschaft germanBroker.net begrüßen wir 60.000sten privaten Sachversicherungsvertrag. Zusammen mit mehr als 250 Maklerkollegen haben wir für unsere Kunden zwei einmalige Versicherungslinien auf den Markt gebracht. Dabei haben wir uns unserer täglichen Beratungserfahrung bedient und mit etablierten Versicherer ein Konzept umgesetzt, in dem jeder Kunde geeigneten Versicherungsschutz findet.

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Private Sachversicherung Produkte, die keiner braucht Urteile Versicherung

Claritos warnt vor Unfalltodversicherung

Immer wieder findet sich in Unfallversicherung der Zusatzbaustein Unfalltodversicherung. Diese vermeintlich günstige Absicherung gegen den Todesfall hat einen gewichtigen Nachteil. Der Versicherer zahlt die Leistung nur bei Tod infolge eines Unfalls aus. Tritt der Tod der versicherten Person durch eine andere Ursache ein, leister der Versicherer nicht. Doch für die Hinterbliebenen spielt es in der Regel keine Rolle, aus welchem Grund der Tod eingetreten ist. Wird im Todesfall daher eine Absicherung benötigt, gibt es nur eine richtige Lösung: die Risikolebensversicherung.

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Ausbildung, Studium & Berufsstart Private Sachversicherung Rund ums Kind

Ein Unfall kommt selten allein

Je jünger, desto weniger abgesichert: Unfallversicherungen – so könnte ein Fazit einer Studie lauten, die von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag eines Versicherers durchgeführt wurde. Ebenso kam bei dieser Untersuchung heraus, dass nur circa die Hälfte aller Bundesbürger über eine Unfallversicherung verfügt.

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Private Sachversicherung Rund ums Kind

Unfallrente – günstiger Schutz rund um die Uhr

Private Unfallversicherung? Brauche ich nicht. Schließlich bin ich gesetzlich versichert. Wer so argumentiert, verkennt die Fakten. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen.

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Interessante Produkte

Volkswohl Bund mit Unfall-Rente PLUS am Start

Mit der neuen Unfall-Rente PLUS bietet der Volkswohl Bund jetzt eine Unfallversicherung, die es in sich hat: Eine lebenslange Rente, doppeltes Geld im Pflegefall, dazu wertvolle Hilfe für den Haushalt und viele Vorteile mehr. Ab sofort und für alle ab 50.

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Geldanlage Rund ums Kind

Kindervorsorge – heute schon an übermorgen denken

Eltern planen die Zukunft ihrer Kinder mit viel Sorgfalt: Früherziehung im Kindergarten, Fremdsprachen schon im Grundschulalter, Musikunterricht, Reitsport oder Hockey und ein Auslandsaufenthalt – all das soll die Jüngsten fit machen für ein sorgenfreies Leben. Aber manchmal stellt ein einziger Moment alles infrage.

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Rund ums Kind

Schulanfang – Kinder richtig absichern

„non scholae sed vitae discimus“ sagten schon die alten Römer.Auch in diesem Jahr begrüßen deutsche Schulen wieder Tausende von Schulanfängern. Für uns Anlass, über die Absicherung von Kindern im nachzudenken und darüber zu berichten. Der Start in diesen neuen Lebensabschnitt birgt neue Risiken – aber auch einen gewissen gesetzlichen Unfallschutz.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Großer Entscheidungsspielraum für Kfz-Versicherer

Das Amtsgericht Gummersbach hat mit Urteil vom 30. Oktober 2010 entschieden (Az.: 18 C 17/10), dass ein Kfz-Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht an das erteilte Regulierungsverbot seines Versicherten gebunden ist, da es in der Regel im freien Ermessen des Versicherers liegt, ob und in welcher Höhe er einen Schaden reguliert.

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Urteile Versicherung

Ausstand mit Folgen

Betriebsfeier ist nicht immer Betriebsfeier. Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 9. Dezember 2010 entschieden (Az.: S 98 U 794/08), dass Personen, die im Rahmen einer privat organisierten Verabschiedung von Kollegen einen Unfall erleiden, grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung in Räumen des Arbeitgebers durchgeführt wird und ein Vorgesetzter daran teilnimmt.

Mit einer Vielzahl von Kollegen hatte der Kläger eine Veranstaltung besucht, bei der mehrere Mitarbeiter ihren Ausstand feierten. Die Veranstaltung fand nach Feierabend in Räumen des Arbeitgebers statt, die unentgeltlich genutzt werden durften. Auf dem Heimweg von der Feier erlitt der Kläger einen Unfall, bei welchem er sich einen Lendenwirbel brach. Für die Folgen dieses Unfalls wollte er seine Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Unter Hinweis auf den privaten Charakter der Abschiedsfeier lehnte diese es jedoch ab, dem Kläger Versicherungsschutz zu gewähren.

Der Streit beschäftigte das Berliner Sozialgericht, wo der Kläger unterlag. Grundsätzlich steht auch eine Abschiedsfeier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Vo-raussetzung ist aber, dass es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt, die von dem Arbeitgeber nicht nur gebilligt wird. Davon war im Fall des Klägers jedoch nicht auszugehen. Zwar stand die Teilnahme an der Feier allen Mitarbeitern offen und wurde auch von vielen Beschäftigten besucht. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wurde die Abschiedsfeier jedoch durch die Teilnehmer eigenständig vorberei-tet, ausgestattet und finanziert. Von dem Arbeitgeber des Klägers wurde es lediglich toleriert, dass sie nach Feierabend in den Betriebsräumen stattfand.

Vor diesem Hintergrund stehen weder die Feier selbst noch die Heimwege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Tatsache, dass nachweislich ein Vorgesetzter an der Feier teilgenommen hat, ändert daran nichts. Eine Veranstaltung ist nur dann von der Autorität der Unternehmensleitung getragen, wenn der Veranstalter dabei nicht oder nicht nur aus eigenem Antrieb und freier Entschließung, sondern im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung oder für diese handelt, begründete das Gericht in seinem Urteil. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war davon jedoch nicht auszugehen.  Daher wurde die Klage des Verletzten gegen seine Berufsgenossenschaft als unbegründet zurückgewiesen.

Wäre die Feier betrieblich angeordnet gewesen, oder hätte der Kläger zuvor eine private Unfallversicherung abgeschlossen, wäre er nicht leer ausgegangen. Eine private Unfallversicherung leistet anders als der gesetzliche Unfallschutz in jedem Fall. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Zusammenhang der Unfall eingetreten ist.

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Private Sachversicherung Rund ums Kind

Fahrradunfall bei Dunkelheit mit Folgen

Das Landgericht München I hat einen Vergleich zweier Radfahrer vom 15.6.2010 veröffentlicht (Az.: 17 O 18396/07), wonach sie bei einem Unfall bei Dunkelheit auf jeden Fall ein Mitverschulden trifft, wenn sie sich nicht genau an die gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtungs-Vorschriften halten.

Der Kläger befuhr mit seinem Rennrad bei Dunkelheit einen Radweg in den Münchener Isarauen, als ihm eine Gruppe von Mountainbikern entgegen kam. Dann kam es mit einem dieser Radler zu einer Kollision, da sich vermutlich die Lenker der Fahrräder ineinander verhakt hatten. Dabei erlitt der Kläger eine Fraktur des zweiten Halswirbels, eine Gehirnerschütterung, Prellungen sowie Schürfwunden und hatte Glück im Unglück, da die Halswirbelverletzung zu keiner Querschnittslähmung führte. Dennoch erlitt der Mann einen Dauerschaden.

Der Beklagte wurde für den Unfall verantwortlich gemacht, da dieser sein Mountainbike lediglich mit einem Aufstecklicht ausgestattet hatte, welches nach Aussage des Klägers zum Zeitpunkt des Unfalls nur noch schwach geleuchtet haben soll. Er habe den Entgegenkommenden daher zu spät wahrgenommen. Dem gegenüber wies der Beklagte jede Schuld weit von sich. Er behauptete, der Kläger verfügte über keinerlei Fahrradbeleuchtung und war vielmehr mit einer batteriebetriebenen Stirnlampe unterwegs, die er an seinem Fahrradhelm befestigt hatte.

Im anschließenden Rechtsstreit wurde durch Aussagen von Zeugen sowie durch die Ermittlungen eines Sachverständigen festgestellt, dass das Aufstecklicht des Beklagten zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich nicht mehr mit voller Kraft geleuchtet hatte. Die Stirnlampe des Klägers war hingegen möglicherweise aufgrund seiner auf einem Rennrad gebeugten Körperhaltung nicht oder zumindest nicht ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer zu erkennen.

Das Münchener Landgericht ging davon aus, dass es letztlich beiden Unfallbeteiligten an einer ausreichenden und vor allem ordnungsgemäßen Beleuchtung fehlte. Gemäß § 67 Absatz 1 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) ist es Fahrradfahrern zwar erlaubt, eine Batterie-Dauerbeleuchtung zu benutzen. Außer bei Rennrädern mit einem Gewicht von nicht mehr als elf Kilogramm besteht trotz allem die Verpflichtung, ein Fahrrad mit einem dynamobetriebenen Licht auszustatten. Selbst wenn das Rennrad des Klägers nicht mehr als elf Kilogramm gewogen haben sollte und somit eine Batteriebeleuchtung ausgereicht hätte, hätte er dafür sorgen müssen, dass die von ihm verwendete Stirnlampe ausreichend im Sinne der StVZO zu sehen war. Wegen der Art der Anbringung der Lampe konnte er diesen Beweis jedoch nicht erbringen.

Letztlich war keine genaue Aufklärung des Unfallgeschehens möglich, so dass sich die Parteien unter Vermittlung des Münchener Landgerichts verglichen. Danach ist jeder der beiden Radler jeweils zur Hälfte für den Unfall verantwortlich.

Für den Kläger bedeutet dies, dass ihm die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000,- Euro sowie die Hälfte der Regulierung seines sonstigen Schadens zugestanden wurde.

Unser Tipp: prüfen Sie gerade in der dunklen Jahreszeit zwei Dinge:

  1. Ihr Fahrradlicht (oder Autobeluchtung) – denn Unfallvermeidung ist der wirksamste Schutz
  2. Ob Sie einen gültigen Privathaftpflicht-Schutz verfügen – für die nicht vermeidbaren Fälle.

Andernfalls müssten Sie die Kosten eines solchen Urteils aus eigener Tasche begleichen.

Für Studenten und Eltern von Studenten haben wir einen kurzen Leitfaden zusammengestellt, um zu prüfen, ob ein eigener Versicherungsschutz notwendig ist: Brauchen Studenten eine eigen Haftpflichtversicherung?