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Berufsunfähigkeit Private Sachversicherung

Spannen Sie Ihr Sicherheitsnetz

Wer für seinen Lebensunterhalt arbeiten muss, weiß um den Wert der Arbeitskraft – oder sollte es zumindest. Da ist es konsequent, sich vor Verlust zu schützen. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet zwar eine Grundsicherung, aber mehr als 30 % vom letzten Netto, so eine Faustformel, sind nicht drin. Und das auch nur für den, der weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann – egal in welchem Beruf.image

Weitergehenden Schutz bietet eine private Versicherung bei Berufsunfähigkeit (BU). Je jünger und gesünder, umso niedriger ist der Beitrag. Entscheidend für die Kalkulation sind Geschlecht, Gesundheit und der Beruf. Bei einem Dachdecker mit Übergewicht und Bluthochdruck kann das ins Geld gehen, oder der Schutz wird, wie für einige Hochrisikogruppen, sogar abgelehnt. Dann ist die Versicherung schwerer Erkrankungen eine interessante Alternative.

Sie zahlt bei ernsten Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall ein stattliches Kapital, und zwar unabhängig von einer Berufsunfähigkeit. Neueste Tarife gehen noch weiter. Sie kombinieren gleich vier Leistungsbereiche und zahlen bei

  • Invalidität durch Unfall
  • dauerhaften Organschäden, unabhängig von der Ursache
  • Verlust von Grundfähigkeiten (z.B. sehen, hören, stehen …) sowie
  • Pflegebedürftigkeit.

Ein weiterer Vorteil von Multi- oder Kombirenten ist, dass sie schon für kleines Geld angeboten werden. Ein 30-jähriger Mann kann 1.000 € Rente für weniger als 20,- € im Monat versichern. Auch Antragsteller, deren BU-Antrag abgelehnt wurde, haben so eine Chance, sich und ihre Familie vor den finanziellen Folgen schwerer Krankheiten zu schützen. Da sich das Leistungsbild von der klassischen BU unterscheidet, kann es sogar sinnvoll sein, mit der Kombirente ein zusätzliches Sicherheitsnetz zu spannen.

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Private Sachversicherung Rund ums Kind

Nicht jeder Unfall geht glimpflich aus

Es ist jedem schon passiert – kleine und größere Unfälle gehören zum Leben einfach dazu. Ob mit fünf vom Klettergerüst gefallen, mit zwölf ein Fahrradunfall oder die erste Beule am eigenen Auto, zum Glück gehen die meisten Unfälle glimpflich aus. Und wenn die Folgen doch ernster sind, gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung, oder nicht?

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Interessante Produkte Rund ums Kind

Kindervorsorge: alles Tip Top Tabaluga

Das Kindervorsorgekonzept „Tip-Top Tabaluga“ der uniVersa Versicherung wurde modifiziert. Doch was macht Kindervorsorge so interessant? Versicherungen führen bei Personenversicherungen, wie Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Lebensversicherungen eine Gesundheitsprüfung durch. Je älter die zu versichernde Person wird, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie wegen einer Vorerkrankung nicht mehr versichert werden kann. Mit Kindervorsorgekonzepten kann man dieses Risiko einfach ausschalten, da die jungen Kinder in der Regel gesund sind.

Was bietet Tip Top Tabaluga Neues?

  1. Neuaufnahme der Option für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bereits ab Geburt
  2. Zahnschutz mit Leistungen für professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe und Kieferorthopädie

Bisher umfasster der Schutz schon Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Naturheilverfahren sowie eine freie Krankenhauswahl mit Behandlung durch den Chefarzt. Jetzt wurden diese Leistungen noch einmal deutlich erweitert. Außerdem sind Sehhilfen und eine Auslandsreisekrankenversicherung mit versicherbar.

Über die Nachversicherungsgarantien wird sichergestellt, dass das Vorsorgekonzept auch beim heranwachsenden Kind immer aktuell bleibt. Im Tabaluga Produkt gibt es eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sofortschutz bei schweren Krankheiten, Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit. Dieser  Einschluss ist ab Geburt möglich. Mit Beginn der Ausbildung oder Ende des Studiums kann die Berufsunfähigkeitsversicherung dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden.

Unsere Meinung: tip top.

Allerdings: die Kindervorsorgekonzepte am Markt sind zahlreich. Es gibt Gesundheitsvorsorge in Form von Renten und Gesundheitsleistungen, verschiedene Optionen auf Zusatzversicherungen, Produkte mit Absicherung der Versorger, und, und, und…

Wir beraten Sie gerne und prüfen, welches Produkt Ihren Bedarf am besten absichert: kindervorsorge@claritos.de.

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Private Sachversicherung Urteile Versicherung

Leistung aus Unfallversicherung nur bei Nachweis der Ursächlichkeit

Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 14.1.2010 (Az.: 2 O 71/09) entschieden, der Versicherte Invaliditätsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung nur erhält, wenn er die Kausalität zwischen dem unterstellten Unfallereignis und der Gesundheitsschädigung zweifelsfrei beweisen kann. Gelingt dies nicht und kommen auch noch degenerative Vorschädigungen als mögliche Ursache hinzu, ist der Versicherer leistungsfrei.

Eine unfallversicherte Frau hatte versucht, ein ca. 15 Kilogramm schweres Sieb aufzufangen, indem sie dabei ihr Gewicht verlagerte. Danach erlitt sie einen Bandscheibenvorfall, der zu einer dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule mit Schmerzausstrahlung in die Beine führte. Aus Sicht der Klägerin war dies eine unmittelbare Folge des Unfalls, der durch die unglückliche Bewegung beim Versuch ausgelöst wurde, das Sieb zu fangen. Sie machte deshalb gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung eine unfallbedingte Invalidität von 20 % geltend.

Die Versicherung bestritt, dass der Bandscheibenvorfall überhaupt durch einen Unfall ausgelöst worden sei. Die falsche Bewegung sei kein Unfall gewesen, so dass die formellen Anspruchsvoraussetzungen fehlten. Die Versicherung machte alternativ geltend, selbst wenn es sich dabei um einen Unfall gehandelt haben sollte, sei dieser nicht die Ursache für die Invalidität. Ein Sachverständiger hatte degenerative Verschleißerscheinungen an der Wirbelsäule der Klägerin festgestellt, die die wahrscheinlichere Ursache für den Bandscheibenvorfall seien.

Das Gericht schloss sich dieser Argumentation weitgehend an, da die Klägerin nicht schlüssig bewiesen habe, dass tatsächlich der Versuch, das Sieb aufzufangen, das Primärereignis gewesen war, das zu der Schädigung geführt hatte.

Nach den Ausführungen des Sachverständigen sei es zweifelhaft, ob die Kräfte, die während der Drehung auf den Körper einwirkten, ausreichten, um isoliert den Körperbereich zu erreichen, wo der Bandscheibenvorfall stattfindet. Ferner sei die Frau erst zwei Tage nach dem beschriebenen Vorgang arbeitsunfähig krankgeschrieben worden. Der Bandscheibenvorfall habe sich außerdem in einem der am meisten beanspruchten Bereiche der unteren Lendenwirbelsäule ereignet, die regelmäßig von degenerativen Bandscheibenvorfällen betroffen seien.

Somit sei degenerativer Verschleiß als die wahrscheinlichere Ursache der Invalidität anzunehmen und die Klage abzuweisen.